Sehr geehrte/r
Frau/Herr Bernd J Fischer,
Heute am 17.07.2007
sind es 17 Jahre her, als man am 17.07.1990 dem Grundgesetz, den
Geltungsbereich durch Streichung von Art. 23 GG wegnahm, somit die BRD "de
jure" lauflöste.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die
rechtliche Situation in Deutschland, dem existenten Staat DEUTSCHES REICH.
Nachdem dem DEUTSCHEN REICH und damit dem Deutschen Volk
aufgezwungenen Krieg, hatte am 07. + 09. Mai 1945 lediglich die Deutschen
Kampftruppen kapituliert, nicht aber das DEUTSCHE REICH (DR)! Das
Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein
staatsrechtlicher. Die nach der militärischen Kapitulation weiter
amtierende geschäftsführende Reichsregierung unter dem „Reichspräsidenten“
Groß-Admiral Karl Dönitz (von Hitler per Telegramm ernannt) wurde dann,
auf Veranlassung der USA am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst
unwürdigen Umständen) verhaftet und ins Gefängnis verbracht. Dieses
war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein
eklatanter Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der
Siegermächte – ein illegaler Akt der Siegerwillkür! Gemäß den
Zonenprotokollen vom 12.09. (Ost-) und 14.11.1944 (NW- + S Deutschland),
bestätigt von der Konferenz der „Großen Drei“ in Jalta/Krim vom 4.-
11.2.1945, rückten die alliierten Truppen Anfang Juli 1945 in die so
vereinbarten Besatzungszonen ein. Diese Protokolle gingen von den
Reichsgrenzen vom 31.12.1937 aus! Jede Zone unterstand dem
Oberbefehlshaber der betreffenden Besatzungsmacht; die vier
Oberbefehlshaber zusammen bildeten den „Alliierten Kontrollrat“ (Sitz:
Berlin). Mit der völkerrechtswidrigen Verhaftung seiner letzten Regierung
am 23.05.1945 durch Groß-Britannien, war das DR lediglich handlungsunfähig
geworden, nicht aber erloschen! Mit dieser Verhaftung hatte lediglich das
unselige sogenannte „3. Reich“ aufgehört zu existieren, und das war gut
so! (Anmerk.BJF: Der WK II sowie die initiierte Provokation und
Einbeziehung des „3. Reiches“ sind auf Planungen und Aktivitäten des
internationalen Finanzkapitals zurückzuführen - Versailler UN-Friedensvertrag
- Aufrüstung Deutschlands und Russlands usw.)
Ohne Zustimmung der
UN verkündeten die vier alliierten Oberbefehlshaber dann mit ihrer
Vier-Mächte-Erklärung („Berliner Erklärung“) am 05.06. 1945 die Übernahme
der obersten Gewalt in ganz Deutschland (und haben diese immer noch
inne!). In dieser Erklärung wurde das DR als ein Deutschland als Ganzes,
als politische Einheit betrachtet und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937!
Von Deutschland wurde verlangt, daß es sich „allen Forderungen unterwirft,
die ihm jetzt oder später auferlegt werden“. Die Regierungen der vier
Hauptsiegermächte übernahmen damit die oberste Regierungsgewalt im DR, die
dem „Kontrollrat in Deutschland“ zur Ausübung übertragen wurde. Zur
Durchführung dessen erließ dieser div. Militär-Gesetze
(SHAEF-Gesetzgebung, USA + SMAD, UdSSR), die heute noch Gültigkeit haben.
Eine Annexion Deutschlands sollte damit aber nicht bewirkt werden. Nach
Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen
Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.! 1937!
In
Punkt 4 des Übergabeabkommens vom 08.05.1945 wurde vereinbart, daß weitere
Schritte, die Deutschland auferlegt werden, nur mit Zustimmung der UNO
erfolgen dürfen. Dieser Vertragspunkt wurde von den Alliierten aber nicht
eingehalten, denn von Seiten der UNO wurde keine Zustimmung für die
Gefangennahme der geschäftsführenden Reichsregierung erteilt, und es wurde
auch für die weiteren Maßnahmen der Alliierten und der Roten Armee keine
Zustimmung erteilt!
Im Jahre 1948 wurde den 3 Großmächten von der
Generalversammlung der UNO durch Resolution 190 (III) wiederholt
mitgeteilt, daß diese nun Frieden mit dem DEUTSCHEN REICH schließen mögen.
Somit ist die Forderung der UNO gemäß Punkt 4 des militärischen
Übergabeabkommens eindeutig und unwiderruflich erfolgt. Von der UNO wurden
weder gefordert, noch erlaubt: Besatzungszonen,
Wiedergutmachungszahlungen, Militärgerichte oder Vertreibungen, sondern
Frieden und Freiheit für das Deutsche Volk! Punkt 2. Da das DR seit
dem 23.05.1945 ohne Regierung handlungsunfähig war, errichteten die Drei
westlichen Besatzungsmächte 1949 völkerrechtswidrig (HLKO) - Kraft der auf
Ihrer Waffengewalt beruhenden ausgeübten Staatsgewalt – in ihren im
westlichen Territorium des Deutschen Reichs gelegenen Besatzungszonen ein
ausdrücklich nur provisorisches, besatzungsrechtliches
Selbstverwaltungskonstrukt als Zwischenregierung (ein sogenanntes
Interregnum), bis zum Abschluß eines Friedensvertrages und nannten es
„Bundesrepublik Deutschland“.
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Während eines Interregnums können die Bürger eines solchen
Gemeinwesens - im Rahmen der Notwendigkeiten und Möglichkeiten - ihre
Gemeinschaftsaufgaben selbst regeln, auch die Ausübung von hoheitlichen
Rechten.
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Dazu wurde dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk in dieser Region
als Rechtsordnung von den Besatzern – kraft ihrer Waffengewalt -
völkerrechtswidrig (HLKO) das von diesen inhaltlich vorgegebene
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ („GG“) aufgezwungen!
Dieses war ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie nicht das
Geringste zu tun, insbesondere hatte das Deutsche Volk keinerlei
Einflußmöglichkeiten hierauf und hat diese bis heute nicht!
Das
„GG“ ist also lediglich ein mit demokratischem Anschein hergestelltes
grundsätzliches Militärgesetz, eine „oktroyierte Selbstverwaltungsordnung“
für das militärisch besetzte Gebiet im westlichen Territorium des
besiegten DR. Es war von dem eigens dazu von den Drei westlichen
Besatzungsmächten eingesetzten „Parlamentarischen Rat“ (65 Delegierte aus
11 westlichen Landtagen) nach deren Vorgaben ausgearbeitet worden, um Ruhe
und Ordnung in dem von diesen neu geschaffenen Interim-„Staatsgebilde“ zu
gewährleisten und wurde – nach Genehmigung durch die Besatzer - am
23.05.1949 verkündet. Es ist somit eindeutig keine vom gesamten Deutschen
Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung (Art. 146 „GG“)! Es
ist lediglich ein Besatzungsstatut, das als der Herrschaftswille der
westlichen Besatzungsmächte (gemäß HKLO) für Bürger des Staates DEUTSCHES
REICH jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit ist.
Der Fortbestand und
damit auch die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH ist also
völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des
„Bundesverfassungsgerichts, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83,
festgestellt worden!
Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum
Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland.“ und der
„DDR“) stellte der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als
Orientierungssatz – expressis verbis – fest: „Es wird daran
festgehalten ..., daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert
hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen
ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. .... Die
Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen
Reiches. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art.23).“ (BVerfGG§31 - Die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane
des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden) Mit dieser
Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit
amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES
REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Das ist
auch noch heute - nachprüfbar - der Fall! [siehe Art. 79 + 125! „GG“!])
Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die
„Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im
westlichen Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo
Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der Drei westlichen
Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“
vom 10.07.1948 erklärten die Drei westlichen Besatzungsmächte, daß kein
neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche
Verwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet der Drei westlichen
Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den
Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin
fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen
Territorium des DR gelegene Gebiet neu organisiert!
Um ein Staat
zu sein ermangelt es der „BRD“ (nach G. Jellinek) an zwei von drei
entscheidenden Kriterien. Diese Kriterien sind: 1. ein eigenes
Staatsgebiet und 2. ein eigenes Staatsvolk! Staatsgebiet und
Staatsvolk sind aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existenten
Völkerrechtssubjekt dem Staat DEUTSCHES REICH verbunden! Eine Bestätigung
dessen ergibt sich unter anderem aus der „Vier-Mächte-Erklärung“
(„Berliner Erklärung“) vom 05.06.1945, dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 von
1946 und dem Art. 116 „GG“! Da aber in einem bestimmten, abgegrenzten
Gebiet jeweils nur ein Staat existieren und dieses Territorium allein dem
weiterhin existenten Staat DEUTSCHES REICH zugehörig ist, kann dieses
international anerkannte abgegrenzte Staatsgebiet nicht gleichzeitig
Staatsgebiet eines anderen Staates und schon gar nicht eines
nachgewiesenermaßen völkerrechtswidrigen, staatsähnlichen
Besatzungskonstrukts sein! Dieses Verwaltungsorgan mit dem Namen
„Bundesrepublik Deutschland“ ist also von den Drei westlichen
Besatzungsmächten auf der Grundlage der von diesen hiefür erlassenen
Militärgesetzen, Verordnungen und Direktiven zwangsweise ! errichtet
worden, ist für diese tätig und verwaltet den von diesen besetzten
westlichen Teil mit den dort lebenden Reichsbürgern, den deutschen
Staatsangehörigen des DEUTSCHEN REICHS (BGBl. Teil III 102-1).
Danach ist die OMF-„BRD“ ein von den Drei westlichen
Besatzungsmächten völkerrechtswidrig geschaffenes, als „deutscher Staat“
firmierendes Staatsgebilde, deren rechtsetzende, rechtsprechende und
administrative Gewaltsausübung bis heute die normierende Grundlage aller
staatlichen Gewalt in der OMF-„BRD“ bildet. Sie ist ein reichsfeindliches
System und tarnt sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung, daß "sich das
Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz
gegeben habe“ (vgl. die Präambel zum „GG“ für die „BRD“). Tatsächlich
hatte aber das Deutsche Volk, das gesamte Deutsche Volk, bis heute nicht
den geringsten Einfluß auf das „GG“!
Im Juli 1990 fanden in Paris
Verhandlungen zum „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland“ („2+4-Vertrag“) statt. Bewußt irreführend als
„Wiedervereinigung“ bezeichnet. Kraft der immer noch bestehenden
Vorbehaltsrechte der Drei westlichen Besatzungsmächte (Art. 79 + 139 „GG“)
wurde vom obersten Exekutivorgan der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA,
vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen
Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die
Präambel und der Art. 23 (a.F.) des „GG“ (Geltungsbereich) der bis dahin
geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h,
aufgehoben sei (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff)! Durch diesen Akt
wurde der Geltungsbereich, das territoriale Erstreckungsgebiet des „GG“
aufgehoben und damit aber auch die rechtliche Basis für die Ausübung einer
Hoheitsgewalt seitens der OMF-„BRD“.
Nach gültigem Staats- und
Völkerrecht ist die Administration der OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 daher
zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr
legitimiert! Alle danach erfolgten Aktivitäten sind illegal und Ausdruck
einer de facto bestehenden Diktatur, fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit
auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie
wahrheitswidrig von „BRD-Politikern“ behauptet wird!
Da das „GG“
keinen neuen Geltungsbereich erhalten hat, gilt es also seit dem nirgendwo
mehr und kann deswegen auch nirgendwo mehr angewandt werden. Damit ist für
das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ de jure jegliche Berechtigung
zu staatspolitischem Handeln unmittelbar entfallen und hat damit faktisch
ihren politischen Untergang bewirkt.
Ohne Anwendungs- und
Rechtsbereich des 1949 oktroyierten Besatzungsstatuts „GG für die BRD“,
ist die OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr legitimiert, irgendwelche
staats- oder völkerrechtlichen Handlungen zu vollziehen! Alle seit dem
18.07.1990 erfolgten Handlungen seitens der OMF-„BRD“ und ihrer Organe
entbehren daher jeglicher staatsrechtlich gültigen Grundlage!
Formaljuristisch ist die OMF-„BRD“ daher seit dem 18.07.1990 nicht
mehr existent und erloschen! De facto hat sie aber unser Staatsgebiet
weiterbesetzt und ausgebeutet, mit der Begründung eines Gewohnheitsrechts,
daß es in einem besetzten Gebiet aber nicht gibt und ohne jegliche
staatsrechtliche oder rechtsstaatliche Grundlage!
Da das Deutsche
Volk, der eigentliche Souverän, in diesem „Pseudostaat“ aber nichts sagen
oder entscheiden darf, kann man da die bestehende „Staatsform“ der
OMF-„BRD“ als die einer Demokratie bezeichnen, oder wäre da nicht die
Bezeichnung „Diktatur“ oder „Parteien-Diktatur“ zutreffender?
Bis
zu dem Tage, an dem eine in freier Entscheidung des gesamten Deutschen
Volkes beschlossene Verfassung in Kraft tritt, der Besatzungszustand im
gesamten Deutschland, dem DEUTSCHEN REICH in den Grenzen vom 31.12.1937
(Art. 116 „GG“), beendet und ein Friedensvertrag mit dem DEUTSCHEN REICH
geschlossen ist, unterliegen Reichsbürger (Staatsangehörige des Staates
DEUTSCHES REICH) daher ausschließlich und allein der Rechtsordnung und der
Gerichtsbarkeit des existenten Staates DEUTSCHES REICH sowie der
Besatzungsmächte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
[EGMR] hat im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI/GERMANY am 08.06.2006 die
Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner
in der Bundesrepublik Deutschland [BRD] festgestellt. Dieses Urteil des
EGMR zu Art. 6 und MRK 13 besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel
gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts
auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In
einfachen Worten übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik
Deutschland KEIN wirksamer Rechtsstaat ist.
Wer oder was ist die
BRD? Die BRD ist Rechtsnachfolger der Zentralverwaltung des
vereinigten Wirtschaftsgebietes (GG Art. 133) und ist nach internationalem
Völkerrecht durch Streichung der staatsrechtlichen Hoheitsgewalt
erloschen. Die BRD ist das Besatzungskonstrukt, das Deutschland von
den Alliierten übergestülpt wurde. Die BRD ist im übertragenen Sinne
lediglich Hausverwalter Deutschlands. Ein Hausverwalter hat sich
grundsätzlich an die Anweisungen des rechtlichen Eigentümers zu halten;
niemals hat er sich aber gegen die Interessen des Hauseigentümers zu
stellen.
Da das sog. Grundgesetz, ebenfalls ein
Besatzungsinstrument, niemals ratifiziert wurde, hat die BRD niemals das
legale Recht besessen, Handlungen gegen die Menschen Deutschlands zu
vollziehen, d.h. selbst der Schutz der [BRD-]Regierung schützt sie per
Saldo nicht vor der strafrechtlichen Verfolgung. Da selbst das Grundgesetz
incl. Art. 23 GG (Geltungsbereich) niemals Rechtgültigkeit erlangt hat,
galt auf deutschem Grund und Boden für das Deutsche Volk immer nur
Deutsches Recht ( Weimarer Verfassung 1919 ). Offener Medienbericht in
„Die Welt“ am 27.03.2007 von Karl Albrecht Schachtschneider: „ Die
Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein
Sozialstaat mehr........ Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes.........
sind entwertet“. Sollte in den vorstehenden Ausführungen etwas nachweisbar
nicht der juristischen Realität entsprechen, wäre ich für entsprechende
Hinweise dankbar.
Dieses ehemalige alliierte
Verwaltungskonstrukt hat ein ökonomisches Desaster produziert (implizite
Staatsverschuldung ca. 7.0 BIO€ [nicht 1,6 BIO€ lt. Zensierter
Medien]/Quelle: BdSt.). Lt. Auskunft der zentralen Schuldnerberatung sind
bereits 10% der Privathaushalte überschuldet, eine Steigerung von ca. 35%
ist zu erwarten, da die BRD nach ihrem [nichtigen GG] folgenden Auftrag
NICHT erfüllen kann: "Art. 20a. Der [Staat] schützt auch in Verantwortung
für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen
der [verfassungsmäßigen] Ordnung durch die [Gesetzgebung] und nach Maßgabe
von [Gesetz und Recht*] durch die vollziehende Gewalt (!) und die
[Rechtsprechung]." {*Anmerkung: Weimarer Verfassung 1919 / Art.164 =
rechtes Gesetz!!} Dies kann vom Volk nicht akzeptiert
werden-([nichtiges] GG 20/4... das Recht auf passiven Widerstand!) Wir
ALLE benötigen DRINGEND einen – nach Völkerrecht - legitimen
Volksentscheid und daraus folgend einen vollständigen, funktionalen und
juristisch handlungsfähigen Staat DEUTSCHES REICH, mit der Reaktivierung
und Rückführung des Reichsvermögens um einen wieder funktionierenden
Sozialstaat sehen und spüren zu können !!!!!!!
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ERGO: Es gilt folgender legitimer Aufruf:
UN Resolution
A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002/Art. 9: Verhalten im Falle der Abwesenheit
oder des Ausfalls der staatlichen Stellen. Das Verhalten einer Person
oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des
Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der
Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche
Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse
erfordern.
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Zum Interregnum sehen Sie auch die Seite: http://www.mmgz.de/interregnum/index.htm |