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----- Original Message -----
From: MmgZ - Menschen mit gemeinsamen Zielen
To: rsv.fischer.info@online.de
Sent: Tuesday, July 17, 2007 3:10 PM
Subject: Das Deutsche Volk seit 1945 in einem Interregnum und somit im Recht der Selbstverwaltung

MmgZ-Nachrichten
(Menschen mit gemeinsamen Zielen)

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bernd J Fischer,

Heute am 17.07.2007 sind es 17 Jahre her, als man am 17.07.1990 dem Grundgesetz, den Geltungsbereich durch Streichung von Art. 23 GG wegnahm, somit die BRD "de jure" lauflöste.
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Die rechtliche Situation in Deutschland, dem existenten Staat DEUTSCHES REICH.

Nachdem dem DEUTSCHEN REICH und damit dem Deutschen Volk aufgezwungenen Krieg, hatte am 07. + 09. Mai 1945 lediglich die Deutschen Kampftruppen kapituliert, nicht aber das DEUTSCHE REICH (DR)! Das Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein staatsrechtlicher. Die nach der militärischen Kapitulation weiter amtierende geschäftsführende Reichsregierung unter dem „Reichspräsidenten“ Groß-Admiral Karl Dönitz (von Hitler per Telegramm ernannt) wurde dann, auf Veranlassung der USA am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst unwürdigen Umständen) verhaftet und ins Gefängnis verbracht.
Dieses war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein eklatanter Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der Siegermächte – ein illegaler Akt der Siegerwillkür!
Gemäß den Zonenprotokollen vom 12.09. (Ost-) und 14.11.1944 (NW- + S Deutschland), bestätigt von der Konferenz der „Großen Drei“ in Jalta/Krim vom 4.- 11.2.1945, rückten die alliierten Truppen Anfang Juli 1945 in die so vereinbarten Besatzungszonen ein. Diese Protokolle gingen von den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 aus! Jede Zone unterstand dem Oberbefehlshaber der betreffenden Besatzungsmacht; die vier Oberbefehlshaber zusammen bildeten den „Alliierten Kontrollrat“ (Sitz: Berlin). Mit der völkerrechtswidrigen Verhaftung seiner letzten Regierung am 23.05.1945 durch Groß-Britannien, war das DR lediglich handlungsunfähig geworden, nicht aber erloschen! Mit dieser Verhaftung hatte lediglich das unselige sogenannte „3. Reich“ aufgehört zu existieren, und das war gut so! (Anmerk.BJF: Der WK II sowie die initiierte Provokation und Einbeziehung des „3. Reiches“ sind auf Planungen und Aktivitäten des internationalen Finanzkapitals zurückzuführen - Versailler UN-Friedensvertrag - Aufrüstung Deutschlands und Russlands usw.)

Ohne Zustimmung der UN verkündeten die vier alliierten Oberbefehlshaber dann mit ihrer Vier-Mächte-Erklärung („Berliner Erklärung“) am 05.06. 1945 die Übernahme der obersten Gewalt in ganz Deutschland (und haben diese immer noch inne!). In dieser Erklärung wurde das DR als ein Deutschland als Ganzes, als politische Einheit betrachtet und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937! Von Deutschland wurde verlangt, daß es sich „allen Forderungen unterwirft, die ihm jetzt oder später auferlegt werden“. Die Regierungen der vier Hauptsiegermächte übernahmen damit die oberste Regierungsgewalt im DR, die dem „Kontrollrat in Deutschland“ zur Ausübung übertragen wurde. Zur Durchführung dessen erließ dieser div. Militär-Gesetze (SHAEF-Gesetzgebung, USA + SMAD, UdSSR), die heute noch Gültigkeit haben. Eine Annexion Deutschlands sollte damit aber nicht bewirkt werden. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.! 1937!

In Punkt 4 des Übergabeabkommens vom 08.05.1945 wurde vereinbart, daß weitere Schritte, die Deutschland auferlegt werden, nur mit Zustimmung der UNO erfolgen dürfen. Dieser Vertragspunkt wurde von den Alliierten aber nicht eingehalten, denn von Seiten der UNO wurde keine Zustimmung für die Gefangennahme der geschäftsführenden Reichsregierung erteilt, und es wurde auch für die weiteren Maßnahmen der Alliierten und der Roten Armee keine Zustimmung erteilt!

Im Jahre 1948 wurde den 3 Großmächten von der Generalversammlung der UNO durch Resolution 190 (III) wiederholt mitgeteilt, daß diese nun Frieden mit dem DEUTSCHEN REICH schließen mögen. Somit ist die Forderung der UNO gemäß Punkt 4 des militärischen Übergabeabkommens eindeutig und unwiderruflich erfolgt. Von der UNO wurden weder gefordert, noch erlaubt: Besatzungszonen, Wiedergutmachungszahlungen, Militärgerichte oder Vertreibungen, sondern Frieden und Freiheit für das Deutsche Volk!
Punkt 2. Da das DR seit dem 23.05.1945 ohne Regierung handlungsunfähig war, errichteten die Drei westlichen Besatzungsmächte 1949 völkerrechtswidrig (HLKO) - Kraft der auf Ihrer Waffengewalt beruhenden ausgeübten Staatsgewalt – in ihren im westlichen Territorium des Deutschen Reichs gelegenen Besatzungszonen ein ausdrücklich nur provisorisches, besatzungsrechtliches Selbstverwaltungskonstrukt als Zwischenregierung (ein sogenanntes Interregnum), bis zum Abschluß eines Friedensvertrages und nannten es „Bundesrepublik Deutschland“.
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Während eines Interregnums können die Bürger eines solchen Gemeinwesens - im Rahmen der Notwendigkeiten und Möglichkeiten - ihre Gemeinschaftsaufgaben selbst regeln, auch die Ausübung von hoheitlichen Rechten.
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Dazu wurde dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk in dieser Region als Rechtsordnung von den Besatzern – kraft ihrer Waffengewalt - völkerrechtswidrig (HLKO) das von diesen inhaltlich vorgegebene „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ („GG“) aufgezwungen! Dieses war ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie nicht das Geringste zu tun, insbesondere hatte das Deutsche Volk keinerlei Einflußmöglichkeiten hierauf und hat diese bis heute nicht!

Das „GG“ ist also lediglich ein mit demokratischem Anschein hergestelltes grundsätzliches Militärgesetz, eine „oktroyierte Selbstverwaltungsordnung“ für das militärisch besetzte Gebiet im westlichen Territorium des besiegten DR. Es war von dem eigens dazu von den Drei westlichen Besatzungsmächten eingesetzten „Parlamentarischen Rat“ (65 Delegierte aus 11 westlichen Landtagen) nach deren Vorgaben ausgearbeitet worden, um Ruhe und Ordnung in dem von diesen neu geschaffenen Interim-„Staatsgebilde“ zu gewährleisten und wurde – nach Genehmigung durch die Besatzer - am 23.05.1949 verkündet. Es ist somit eindeutig keine vom gesamten Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung (Art. 146 „GG“)! Es ist lediglich ein Besatzungsstatut, das als der Herrschaftswille der westlichen Besatzungsmächte (gemäß HKLO) für Bürger des Staates DEUTSCHES REICH jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit ist.

Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH ist also völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden!

Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland.“ und der „DDR“) stellte der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als Orientierungssatz – expressis verbis – fest:
„Es wird daran festgehalten ..., daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. .... Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art.23).“ (BVerfGG§31 - Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden) Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Das ist auch noch heute - nachprüfbar - der Fall! [siehe Art. 79 + 125! „GG“!])

Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im westlichen Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der Drei westlichen Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die Drei westlichen Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet der Drei westlichen Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen Territorium des DR gelegene Gebiet neu organisiert!

Um ein Staat zu sein ermangelt es der „BRD“ (nach G. Jellinek) an zwei von drei entscheidenden Kriterien.
Diese Kriterien sind:
1. ein eigenes Staatsgebiet und
2. ein eigenes Staatsvolk! Staatsgebiet und Staatsvolk sind aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt dem Staat DEUTSCHES REICH verbunden! Eine Bestätigung dessen ergibt sich unter anderem aus der „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Erklärung“) vom 05.06.1945, dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1946 und dem Art. 116 „GG“! Da aber in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet jeweils nur ein Staat existieren und dieses Territorium allein dem weiterhin existenten Staat DEUTSCHES REICH zugehörig ist, kann dieses international anerkannte abgegrenzte Staatsgebiet nicht gleichzeitig Staatsgebiet eines anderen Staates und schon gar nicht eines nachgewiesenermaßen völkerrechtswidrigen, staatsähnlichen Besatzungskonstrukts sein! Dieses Verwaltungsorgan mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ ist also von den Drei westlichen Besatzungsmächten auf der Grundlage der von diesen hiefür erlassenen Militärgesetzen, Verordnungen und Direktiven zwangsweise ! errichtet worden, ist für diese tätig und verwaltet den von diesen besetzten westlichen Teil mit den dort lebenden Reichsbürgern, den deutschen Staatsangehörigen des DEUTSCHEN REICHS (BGBl. Teil III 102-1).



Danach ist die OMF-„BRD“ ein von den Drei westlichen Besatzungsmächten völkerrechtswidrig geschaffenes, als „deutscher Staat“ firmierendes Staatsgebilde, deren rechtsetzende, rechtsprechende und administrative Gewaltsausübung bis heute die normierende Grundlage aller staatlichen Gewalt in der OMF-„BRD“ bildet. Sie ist ein reichsfeindliches System und tarnt sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung, daß "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben habe“ (vgl. die Präambel zum „GG“ für die „BRD“). Tatsächlich hatte aber das Deutsche Volk, das gesamte Deutsche Volk, bis heute nicht den geringsten Einfluß auf das „GG“!

Im Juli 1990 fanden in Paris Verhandlungen zum „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ („2+4-Vertrag“) statt. Bewußt irreführend als „Wiedervereinigung“ bezeichnet. Kraft der immer noch bestehenden Vorbehaltsrechte der Drei westlichen Besatzungsmächte (Art. 79 + 139 „GG“) wurde vom obersten Exekutivorgan der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 (a.F.) des „GG“ (Geltungsbereich) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff)! Durch diesen Akt wurde der Geltungsbereich, das territoriale Erstreckungsgebiet des „GG“ aufgehoben und damit aber auch die rechtliche Basis für die Ausübung einer Hoheitsgewalt seitens der OMF-„BRD“.

Nach gültigem Staats- und Völkerrecht ist die Administration der OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert! Alle danach erfolgten Aktivitäten sind illegal und Ausdruck einer de facto bestehenden Diktatur, fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie wahrheitswidrig von „BRD-Politikern“ behauptet wird!

Da das „GG“ keinen neuen Geltungsbereich erhalten hat, gilt es also seit dem nirgendwo mehr und kann deswegen auch nirgendwo mehr angewandt werden. Damit ist für das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ de jure jegliche Berechtigung zu staatspolitischem Handeln unmittelbar entfallen und hat damit faktisch ihren politischen Untergang bewirkt.

Ohne Anwendungs- und Rechtsbereich des 1949 oktroyierten Besatzungsstatuts „GG für die BRD“, ist die OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr legitimiert, irgendwelche staats- oder völkerrechtlichen Handlungen zu vollziehen! Alle seit dem 18.07.1990 erfolgten Handlungen seitens der OMF-„BRD“ und ihrer Organe entbehren daher jeglicher staatsrechtlich gültigen Grundlage!
Formaljuristisch ist die OMF-„BRD“ daher seit dem 18.07.1990 nicht mehr existent und erloschen! De facto hat sie aber unser Staatsgebiet weiterbesetzt und ausgebeutet, mit der Begründung eines Gewohnheitsrechts, daß es in einem besetzten Gebiet aber nicht gibt und ohne jegliche staatsrechtliche oder rechtsstaatliche Grundlage!

Da das Deutsche Volk, der eigentliche Souverän, in diesem „Pseudostaat“ aber nichts sagen oder entscheiden darf, kann man da die bestehende „Staatsform“ der OMF-„BRD“ als die einer Demokratie bezeichnen, oder wäre da nicht die Bezeichnung „Diktatur“ oder „Parteien-Diktatur“ zutreffender?

Bis zu dem Tage, an dem eine in freier Entscheidung des gesamten Deutschen Volkes beschlossene Verfassung in Kraft tritt, der Besatzungszustand im gesamten Deutschland, dem DEUTSCHEN REICH in den Grenzen vom 31.12.1937 (Art. 116 „GG“), beendet und ein Friedensvertrag mit dem DEUTSCHEN REICH geschlossen ist, unterliegen Reichsbürger (Staatsangehörige des Staates DEUTSCHES REICH) daher ausschließlich und allein der Rechtsordnung und der Gerichtsbarkeit des existenten Staates DEUTSCHES REICH sowie der Besatzungsmächte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI/GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der Bundesrepublik Deutschland [BRD] festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und MRK 13 besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland KEIN wirksamer Rechtsstaat ist.

Wer oder was ist die BRD?
Die BRD ist Rechtsnachfolger der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes (GG Art. 133) und ist nach internationalem Völkerrecht durch Streichung der staatsrechtlichen Hoheitsgewalt erloschen.
Die BRD ist das Besatzungskonstrukt, das Deutschland von den Alliierten übergestülpt wurde. Die BRD ist im übertragenen Sinne lediglich Hausverwalter Deutschlands. Ein Hausverwalter hat sich grundsätzlich an die Anweisungen des rechtlichen Eigentümers zu halten; niemals hat er sich aber gegen die Interessen des Hauseigentümers zu stellen.

Da das sog. Grundgesetz, ebenfalls ein Besatzungsinstrument, niemals ratifiziert wurde, hat die BRD niemals das legale Recht besessen, Handlungen gegen die Menschen Deutschlands zu vollziehen, d.h. selbst der Schutz der [BRD-]Regierung schützt sie per Saldo nicht vor der strafrechtlichen Verfolgung. Da selbst das Grundgesetz incl. Art. 23 GG (Geltungsbereich) niemals Rechtgültigkeit erlangt hat, galt auf deutschem Grund und Boden für das Deutsche Volk immer nur Deutsches Recht ( Weimarer Verfassung 1919 ).
Offener Medienbericht in „Die Welt“ am 27.03.2007 von Karl Albrecht Schachtschneider: „ Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Sozialstaat mehr........ Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes......... sind entwertet“. Sollte in den vorstehenden Ausführungen etwas nachweisbar nicht der juristischen Realität entsprechen, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar.




Dieses ehemalige alliierte Verwaltungskonstrukt hat ein ökonomisches Desaster produziert (implizite Staatsverschuldung ca. 7.0 BIO€ [nicht 1,6 BIO€ lt. Zensierter Medien]/Quelle: BdSt.). Lt. Auskunft der zentralen Schuldnerberatung sind bereits 10% der Privathaushalte überschuldet, eine Steigerung von ca. 35% ist zu erwarten, da die BRD nach ihrem [nichtigen GG] folgenden Auftrag NICHT erfüllen kann: "Art. 20a. Der [Staat] schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der [verfassungsmäßigen] Ordnung durch die [Gesetzgebung] und nach Maßgabe von [Gesetz und Recht*] durch die vollziehende Gewalt (!) und die [Rechtsprechung]." {*Anmerkung: Weimarer Verfassung 1919 / Art.164 = rechtes Gesetz!!}
Dies kann vom Volk nicht akzeptiert werden-([nichtiges] GG 20/4... das Recht auf passiven Widerstand!) Wir ALLE benötigen DRINGEND einen – nach Völkerrecht - legitimen Volksentscheid und daraus folgend einen vollständigen, funktionalen und juristisch handlungsfähigen Staat DEUTSCHES REICH, mit der Reaktivierung und Rückführung des Reichsvermögens um einen wieder funktionierenden Sozialstaat sehen und spüren zu können !!!!!!!
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ERGO: Es gilt folgender legitimer Aufruf:

UN Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002/Art. 9: Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen.
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
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Zum Interregnum sehen Sie auch die Seite:
http://www.mmgz.de/interregnum/index.htm

 


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