Dominik Storr - Rechtsanwalt
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Das Verwirrspiel hat ein Ende - wer die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich regiert


Zunächst einmal die Alliierten, allen voran England, Frankreich und die USA, hinter denen sich wiederum etwa zwei Dutzend superreiche Familienclans verstecken, mächtige Dynastien - meist aus Europa - wie die Morgans, Rockefellers, Rothschilds, DeBeers oder die Bushs aus den USA. Diese transkontinentalen Superfürsten gestalten die Weltpolitik und somit auch das Geschehen in dem besiegten sowie wirtschaftlich (und geostrategisch) so überaus wichtigen Land wie die Bundesrepublik Deutschland.

Die von jenen globalen Fürsten in Deutschland angefütterte herrschende Klasse ist in ökonomischer Hinsicht von deren transkontinentalen Privatgesellschaften (wie etwa Nestlé, Coca Cola, Mc Donald´s, E.ON, Bayer, BASF, Monsanto, Syngenta, Citygroup, Philip Morris, Tschibo, die Carlyle-Anglo-American-Gruppe, deren Chef-„Berater“ George Bush ist, u.a.) abhängig. Während die Politiker eifrig dem Volk gegenüber patriotische Reden schwingen, werden unsere Staatskassen vorsätzlich geplündert und der Markt im Sinne der transkontinentalen Gesellschaften monopolisiert. Ruft ein Land zum Widerstand gegen diese Konsum-Knechtschaft auf, werden die Daumenschrauben etwas angezogen - bis die Zahlungsunfähigkeit droht und der Widerstand dahin schwindet.

Wenn die deutschen Strippenzieher in ihren Positionen überleben wollen, müssen sie dem Volk gegenüber gnadenlos sein. Sich im Sinne einer gerechten Welt vom Prinzip der Profitmaximierung loszusagen, käme einem Selbstmord in diesem barbarischen System gleich. Unsere herrschende Klasse lebt daher in einem Dilemma. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen. Keine Rücksicht nehmen sollten wir jedoch auf ihr barbarisches Verhalten. Ich rede von dem Verhalten des "Deutschland Kartells", einem vielschichtigen und bunten Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Justiz, welches weitgehende Straffreiheit besitzt und sich bis hinunter auf die Gemeindeebenen bricht. Dominiert werden diese Netzwerke von Politikern der Systemparteien sowie von Strippenziehern aus dem Reich der Privatgesellschaften, die auch schon einmal gerne für ihren Auftrag in die Politik überwechseln und nach Erledigung ihres Jobs wieder schön brav zurück an die Spitze ihrer Privatgesellschaft gehen (wie zum Beispiel der ehemalige Wirtschaftsminister Müller, der für die Energieriesen den Strommarkt monopolisierte!). Vielleicht gehen diese Netzwerke auch über Leichen. So verunglückte zum Beispiel der engagierte Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger aus ungeklärten Gründen tödlich, nachdem er den Haftbefehl gegen Holger Pfahls beantragt hatte. Neben Pfahl dürften sich darüber vermutlich auch Karlheinz Schreiber, Max Strauß und andere CSU-Spezis gefreut haben.

Der "Deutschland Clan" unternimmt aber auch noch andere unschöne Dinge. Er unterstützt zum Beispiel mordende Diktaturen und die organisierte Kriminalität in weiten Teilen der Welt, Hauptsache, die Privatgesellschaften können über die Grenzen hinweg problemlos ihre Geschäfte abwickeln. Er begeht mannigfachen Subventionsbetrug am Steuerzahler. Er besticht Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, um Bilanzen von Privatgesellschaften - je nach Spieltrieb an der Börse - nach oben oder unten zu korrigieren. Er korrumpiert leitende Richter und Staatsanwälte oder setzt sie ab, wenn sie nicht fest beide Augen vor dem Unrecht verschließen. Der "Deutschland Clan" hält dieses Land im starren Würgegriff, er pervertiert die Politik, die Wirtschaft, die Medien, die Wissenschaft, die Streitkräfte und die Gesellschaft mit den aus seiner Sicht treudoofen Konsumenten. Er friert dieses System in einem desolaten Zustand ein, während er gleichzeitig großartige Gewinne zieht.

Denn selbstverständlich schlagen die Strippenzieher in Deutschland beträchtliche persönliche Gewinne aus ihrer Tätigkeit. Joseph Ackermann, der Herrscher über die Deutsche Bank, erhält zum Beispiel 11,9 Millionen Euro im Jahr. Mit weiteren Bezügen aus Aufsichtsratsmandaten und Kapitalerträgen kommt er auf satte 15 bis 20 Millionen Euro. Im Schnitt haben die Chefs der 30 Dax-Konzerne im Jahr 2005 drei Millionen Euro verdient, heißt es in einer Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Bezüge der Vorstandschefs seien damit verglichen mit dem Jahr 2004 um elf Prozent gestiegen. Gerhard Schröder wird von dem russischen Konzern Gasprom - an dem wiederum E.ON beteiligt ist - fürstlich entlohnt. Im Gegenzug steht er an der Spitze eines schillernden West-Ost-Netzwerkes, welches eine bedenkliche Geschichte hat. Laurenz Mayer, ehemaliger CDU-Generalsekretär, kassierte neben seinen üppigen Diäten ein volles Gehalt von RWE in Höhe von 130.000 bis 200.000 DM jährlich nebst Zusatzleistungen in etwa gleicher Höhe - ohne dafür gearbeitet zu haben (neidisch?). Helmut Kohl, Theo Waigel und Wolfgang Bötsch (ehemaliger Telekommunikationsminister) wurden kräftig vom Medienmogul Leo Kirch entlohnt, der dank des Einsatzes von Erwin Huber noch 1 Milliarde Euro von der Bayerischen Landesbank erhielt, obwohl er schon pleite war. Das hat nachweislich 1000 Arbeitsplätze gekostet. Johannes Rau und Wolfgang Clement ließen sich ihre privaten Flüge von der Westdeutschen Landesbank (WestLB) bezahlen, welche jene Flüge auch noch völlig überhöht steuerlich geltend machte - überhöht, weil angeblich als Stewardessen getarnte Prostituierte als Begleitpersonen an Bord waren (Herr Hartz und Volkswagen lassen grüßen). Florian Gerster, das Ziehkind von zwei Hauptakteuren des Deutschland Kartells, nämlich von Schröder und Clement, übernahm den Vorsitz der Bundesagentur für Arbeit erst, nachdem sein Gehalt und später das Spesenkonto verdoppelt wurden. Nach Schätzungen von Staatsanwälten und Journalisten flossen bei der Spürpanzeraffäre, einem Panzergeschäft zwischen den Saudis und dem Thyssen-Konzern, Schmiergelder in Höhe von 220 Millionen DM an Kriminelle wie Karlheinz Schreiber oder Leisler Kiep, den früheren Schatzmeister der CDU. Der ehemalige Staatssekretär im Verteidigungsministerium und Exchef des Bundesamtes für Verfassungsschutz Holger Pfahls kassierte dabei (angeblich nur) 3,8 Millionen Euro Schmiergelder. Er besaß immerhin eine eigene Firma, in der mehr als 100 Millionen Euro steckten. Im Zuge der vorgenannten Panzeraffäre erhielt Dr. Schäuble, heute Innenminister, eine Barspende von Schreiber in Höhe von 100.000 DM (war das alles Herr Dr. Schäuble?). Alles Nebenkriegsschauplätze könnte man meinen, wenn man bedenkt, dass ein einberufener Untersuchungsausschuss verbindlich feststellte, dass die CDU unter der Führung von Dr. Kohl in den achtziger und neunziger Jahre ein breit angelegtes illegales Finanzsystem fortführte und durch vorsätzliche Verschleierungsmaßnahmen vor Entdeckung absicherte, indem sie ein weitverzweigtes Anderkontensystem in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg unter Tarnung durch Treuhänder und Stiftungen in Liechtenstein errichtete, über die Millionenbeträge abgewickelt wurden - was den Ermittlern bis dahin nur aus den Bereichen der organisierten Kriminalität und Geldwäsche bekannt war.

Fazit: Ob auf kriminellem Wege oder legal (was keinen Wert hat, wenn Recht zum Unrecht wird), die Strippenzieher schanzen sich gegenseitig die Pfründe zu. Sie berufen sich wechselseitig in Aufsichtsräte, Vorstände und Politik und diktieren das Geschäft. Beaufsichtigen tun sie sich dabei selber. Die Herren des wirtschaftlichen Krieges gegen die Vernunft greifen den Staat und dessen normative Macht an, sie unterwandern das im Grundgesetz verankerte Gemeinwohlprinzip, sie untergraben die Demokratie, sie vernichten die Natur und drangsalieren den Menschen und dessen Freiheiten. Sie zerstören radikal das Menschenrecht auf das Streben nach Glück, solange bis sie jeden Anspruch auf Loyalität verwirkt haben.


Buchtipp: Lesen Sie zu diesem Thema unbedingt das Buch von Jürgen Roth - Der Deutschland Clan, Über das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz [direkter link zu amazon]. Lesen Sie einen kurzen Bericht über das Buch [hier].

Lesen Sie auch: Die Wahrheit dringt allmählich an das Tageslicht - Teil 2: Die schleichende Revolution der Kosmokraten [hier].


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----- Original Message -----
Sent: Friday, June 20, 2008 11:15 AM
Subject: Fw: Ein Beispiel wie rechtlos deutsche Bürger sind_Vorbeugung gegen unterlassene Hilfeleistung_Chefsache

Dringende Weiterleitung auch für Sie als seriöser Bürgeranwalt zur Kenntnisnahme der Situation und zur Vorbeugung gegen unterlassene Hilfeleistung in unserem Land.
 
Nötigungen, Belästigungen, Schutzgelderpressungen, Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Einbruch und sogar Diebstahl von Seiten privat haftenden Personals der Firma-BRD sind an der Tagesordnung - da dürfen wir nicht mehr wegsehen. Das ist Chefsache des Souveräns - wir sind das Volk!
 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Beamtentum_20080508.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/BGH_z_Weiterl_an_USA_Bush_20080515.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Das_Maerchen_von_der_Staatshaftung_20080614.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Forderung_nach_rechtsgueltigen_Unterschriften_20070820.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/ICC_Den_Haag.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Kommentar_zu_Art_25_GG_20080428.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Offenkundigkeiten_20080615.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/UNO_20080523.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Rechtslage_BRD_20071123_gerichtsverwertbare_Erklaerung.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Verhaftung_ohne_Richter-Unterschrift_20070820.pdf

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.
-Heraklit 540-480-

German(n)isch herzlich grüßt
FISCHER, Bernd-Joachim
 
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Sent: Friday, June 20, 2008 7:50 AM
Subject: FW: WG: Ein Beispiel wie rechtlos deutsche Bürger sind


Sent: Fri, 20 Jun 2008 07:39:26 +0200
Subject: WG: Ein Beispiel wie rechtlos deutsche Bürger sind

Hallo Antimonopolfreunde,

in der Anlage eine Zeitungsartikel aus der BerlinerMorgenpost. Dort wird berichtet, wie Polizeibeamte ohne Durchsuchungsbeschluß ein Haus in Rauen nach pfändbarenGegenständen durchsuchen.

Das kann auch als Warnung an alle Monopolgegner gesehenwerden. Wer kein Schutzgeld zahlt, wird platt gemacht.

Das ist jedenfalls meine Meinung.

Gruß
Guse

http://www.rsv.daten-web.de/RSV_Fischer/Haus_ohne_Durchsuchungsbeschluß_durchsucht_MOPO20080620.pdf 

 


Botschaft an BRD-Privat-Rechtsanwälte, BRD-Privat-Rechtssachverständige und andere BRD-Privat-rechtlich Beratende:
Es wird für diese Berufsgruppe höchste Zeit, die offenkundigen Tatsachen anzuerkennen. Anzuerkennen, daß sie nicht im kreativen demokratischen Prozess steckt, sondern dies den sogenannten Politikern überlassen hat, daß sie Recht "nur" ausführt, es benutzt, wie die Bürger ansonsten auch und daß sie den Zusammenhang zwischen dem Souverän, als alleinige das Recht (angefangen bei der Verfassung) und den Staat schaffende Kraft und ebenso einziges und immer legitimiertes Kontrollorgan sowie dem Rechtsstaat, als beauftragte und Recht durchsetzende Kraft mittels legitimierter Legislative, Judikative und Exekutive mit vielen Verklausulierungen und Begriffsverdrehungen leugnet. Die Firma oder das Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland und dessen Personal können diese Aufgaben nicht erfüllen, denn sie dienen nicht dem Deutschen Volk. Immer wieder daran erinnern: “Die derzeitigen Gesetze sind NICHT die unseren, solange dem GG Artikel 146 nicht entsprochen wird!!!” (Caprice)
 
Botschaft an BRD-Privat-Richter, BRD-Privat-Staatsanwälte u. BRD-Privat-Rechtspfleger:
Der Präsident des Bundesgerichthofes Prof. Dr. Günter Hirsch hat zur Aufarbeitung der realen Zeit folgendes dokumentiert: "Die Gefährlichkeit des Unrechtstaates liegt ja nicht so sehr darin, daß es Richter frontal veranlaßt, das Recht zu brechen, sondern darin, daß er Unrecht in Gesetzesform gießt und darauf setzt, daß Richter nicht mehr nach dem Recht fragen, wenn sie ein Gesetz zur Hand haben."
"Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst." http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/7.html#7,1
 
----- Original Message -----
Sent: Wednesday, June 18, 2008 5:19 PM
Subject: Re: Wenn der Staat kein Staat ist_wenn es also auch keine Staatshaftung gibt_wer garantiert die Rechte unserer Kinder

Sehr geehrter Herr Fischer,
 
predigen Sie bitte nicht Recht und Freiheit, wenn Sie den freien Willen von Menschen nicht akzeptieren, die aus Ihrem Verteiler wollen. Zudem bin ich nicht einverstanden, auf welch unseriöse Art und Weise Sie auf meine Inhalte verweisen. Sie machen meine seriöse Arbeit damit unseriös und schaden daher der guten Sache.
Ich fordere Sie nach all dem letztmalig auf, mich unverzüglich aus Ihrem Verteiler zu nehmen und diese unseriösen Verlinkungen mit meinen Inhalten zu unterlassen.
Ich empfehle Ihnen dringend dieser Forderung endlich nachzukommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
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Internetauftritt: www.buergeranwalt.com
 
Sparkasse Mainfranken Würzburg
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St.-Nr.: 231/278/40202
 
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
Friedrichstraße 7, D-96047 Bamberg
Telefon: 0951/98620-0
Telefax: 0951/203503
email:
info@rakba.de
 
Maßgeblich berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE)
Diese Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (
http://www.brak.de)

 
----- Original Message -----
Sent: Wednesday, June 18, 2008 11:43 AM
Subject: Wenn der Staat kein Staat ist_wenn es also auch keine Staatshaftung gibt_wer garantiert die Rechte unserer Kinder

 Herr Fock, vom gegen-missbrauch Team!

 

Wenn der Staat kein Staat ist, wenn es also auch keine Staatshaftung gibt, wer garantiert die Rechte unserer Kinder? Warum arbeiten wir nicht zusammen, warum arbeiten Sie gegen unsere Aufklärungsbemühungen, die die Grundlage zum Schutz unser aller Kinder sind, auch die Grundlage für Ihr Gegen-Mißbrauch-Team sein muß? Werden Sie von der Staatssimulation benutzt, um als Feigenblatt zu dienen oder dienen Sie den Kindern in diesem Lande? Oder werden Sie bezahlt, um ehrliche Meinungsbildung und die Aufdeckung von Zusammenhängen zu verhindern? Das frage ich Sie als Familienvater nach 54-Tagen-BRD-Zwangsurlaub wegen Arbeit an futuristischen Projekten! Wenn Sie ein Mensch ohne Herz sind, dann haben Sie sich den komplett falschen Platz ausgesucht, Sie tragen die volle Verantwortung für Ihr tun!

Wenn durch einen Menschen ein wenig mehr Liebe und Güte, ein wenig mehr Licht und Wahrheit in der Welt war, dann hat sein Leben einen Sinn gehabt.
- Alfred Delp -

RA Dominik Storr: Das Verwirrspiel hat ein Ende - wer die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich regiert

In Sachen Firma BRD oder "Bund" und BRD Finanzagentur GmbH bedenken! 

Wichtig - Wichtig! - Wichtig! - Deshalb unterschreiben die Beamten nichts! 

Lesen: Jeder Beamte haftet somit persönlich... 

Das Staatshaftungsgesetz der BRD wurde 1982 aufgehoben. Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder Beamte haftet somit persönlich und gesamtschuldnerisch nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 839 Amtshaftung:

 

Leipzig und Coburg sind überall *** BBG § 58, § 61 (4), StPO § 152 *** Leipzig und Coburg sind überall***

 

Rodacher Str. 84a, 96450 Coburg

www.bund-fuer-das-recht.de  

Vorstand: Karin Leffer Tel. 09561/53191

karinleffer@aol.com

Manfred Heinemann Tel. 03675/425470

info@freimark-t.de

Beowulf von Prince Tel. 09560/981762

info@aub-partner.de

 

Das Märchen von der Staatshaftung

oder

Der Zusammenbruch der freiheitlich – demokratischen Grundordnung

Das Staatshaftungsgesetz der BRD wurde 1982 aufgehoben. Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder Beamte haftet somit persönlich und gesamtschuldnerisch nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 839 Amtshaftung:

BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörde gilt.

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ….ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Es bestand zwar ein grundgesetzgemäßer Anspruch auf Haftung durch den Staat nach Art. 34 GG, aber kein gesetzlicher Anspruch mehr. Nach Aufhebung des Art. 23 GG am 23.09.1990, mit Verkündung im BGBl. I S. 895, wurde auch der grundgesetzrechtliche Anspruch auf Schadensersatz aufgehoben. Stattdessen sind in den jeweiligen Landesverfassungen entsprechende Regelungen vorhanden, z.B. Art. 97 Bay. Verfassung. Doch auch diese Verfassung ist Besatzungsrecht. Besatzungsrecht ist aber nach dem Gesetz v. 23.11.2007 durch Art. 4 aufgehoben, soweit es nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist und den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen war. Somit ist Art. 34 GG definitiv erloschen. Manche neue Bundesländer haben auch noch das Staatshaftungsgesetz der ehemaligen DDR.

Nach BGB § 89 kommt zwar auch die Haftung eines Organs nach öffentlichem Recht in Frage. Doch das öffentliche Recht nach BGB ist nicht identisch mit dem öffentlichen Recht der Besatzungsmächte. Das öffentliche Recht der Besatzungsmächte darf zwar nicht mit dem BGB kollidieren, dies wäre ein Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung, ist aber trotzdem nicht identisch mit dem öffentlichen Recht des seit 1900 bestehenden BGB. Wäre dieses öffentliche Recht identisch, hätten es die Besatzer nicht ändern müssen. Mit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Art. 23 GG stellt sich die Frage, inwieweit das GG überhaupt noch eine Bedeutung hat und mit der Schaffung der BRD Finanzagentur mit beschränkter Haftung unter Handelsregister Frankfurt am Main Nr. 51411 (siehe Kapitel „Die Firma BRD-GmbH"), überhaupt noch von öffentlichem Recht gesprochen werden kann und nicht ohnehin nur Privatrecht gilt, so als ob die Bundesbürger nur das Personal einer GmbH sind, Polizeibeamte nur Besitzdiener mit Werkschutzfunktion und das Finanzamt nur die Betriebskosten einsammelt, die das Parlament (ähnlich einer Hausverwaltung) umlegt.

Mit dem im Bundesgesetzblatt S. 2614 v. 23.11.2007 veröffentlichten zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht ist die Rechtslage nochmals bestätigt worden. So sind mit Art. 4 § 2 des genannten Gesetzes

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die vier Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder aufgehoben worden und somit diese Besatzungsgesetze wieder in Kraft. Das Parlament bzw. der Bundestag der Bundesrepublik kann nicht beschließen und hat nicht beschlossen, dass das Besatzungsrecht vor 1949 wieder Geltung hat. Oberster Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland sind also die Besatzungsmächte. Die Regierung der BRD handelt nur in dem von den Siegermächten erlaubten Rahmen. Das heißt, die BRD ist keine verfassungsmäßige Körperschaft. Dies steht auch im Art. 146 GG:

GG Art. 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes)

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Deshalb handeln die Beamten und Bediensteten von Körperschaften des öffentlichen Rechts der BRD nicht als Vertreter einer verfassungsgemäßen Körperschaft im Sinne des BGB. Jede Körperschaft des öffentlichen Rechtes der BRD handelt nur in dem von den Besatzungsmächten gesetzten Rahmen und damit weder souverän noch unabhängig. Die Beamten müssen möglicherweise Handlungen vollziehen, die von den Bewohnern (Zwangsmitgliedern) der jeweiligen Körperschaften nicht gewollt sind.

Solange keine direkte Abstimmung der „Zwangsmitglieder" einer Körperschaft zu bestimmten Gesetzen, z. B. über Haushaltsgesetze oder Gesetze die Höhe und Art von Steuern festlegen, erfolgt, lässt sich nicht bestimmen, wieweit Gesetze dem freien Willen der Körperschaftsmitglieder der BRD entsprechen oder nicht bereits bei der Entscheidungssuche über ein Gesetz nur im Rahmen des Besatzungsrechts darüber nachgedacht wird.

Damit können die „Zwangsmitglieder" der Körperschaften nicht zur Mithaftung herangezogen werden, wenn die Vertreter der Körperschaften Fehler begehen. Dies würde dem BGB und damit dem Besatzungsrecht widersprechen.

Deutschland hat keinen Friedensvertrag. Der Zusammenschluss BRD und DDR war nur der Zusammenschluss zweier Besatzungskonstrukte zu einem Besatzungskonstrukt. Deshalb steht auch noch im Grundgesetz, Art. 146, dass Deutschland eine Verfassung zu geben ist.

Am 23.09.1990 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass Art. 23 GG aufgehoben wird, was nichts weniger bedeutet als die Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches des Grundgesetzes:

GG Art. 23 (alte Fassung)

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würtemberg-Baden und Würtemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland war damit de jure erloschen und damit zugleich Art. 34 GG (Staatshaftung) aufgehoben!

Anmerkungen:

Damit man auch weiterhin die Rechtsentwicklung verfolgen kann, muss die Aufhebung oder der Wegfall eines Gesetzes, Artikels oder Paragraphen im Gesetzestext zu erkennen sein. Doch statt die Aufhebung des Art. 23 in den offiziellen Ausgaben kenntlich zu lassen, hat man den Art. 23 mit einem völlig anderen Inhalt (Europäische Union) neu überschrieben und damit vertuscht, dass der ursprüngliche Text ein völlig anderer war.

Selbst die korrekt als „weggefallen" oder „aufgehoben" gekennzeichneten Paragraphen müssen kritisch hinterfragt werden, wie beispielsweise beim GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), wo man z.B. in einer aktuellen Ausgabe findet: „§ 15 (weggefallen)". Forscht man nach, was da eigentlich „weggefallen" ist, stößt man auf die unglaubliche Tatsache, daß „der Gesetzgeber" mit dieser Änderung die Gerichte als Staatsgerichte abgeschafft hat, denn der „weggefallene" Satz (1) des § 15 GVG lautete schlicht und einfach: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.". Der „Gesetzgeber" hat hier offenkundig der Tatsache Rechnung getragen, daß die BRD kein Staat ist!

So werden auch Generationen von Juristen und Beamten falsch unterrichtet. Sowohl den Studenten der Rechtswissenschaften als auch Beamten wird in der Ausbildung eingetrichtert: Der Staat haftet für die Fehler

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der Beamten. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz könne der Staat Rückgriff auf den Beamten nehmen. Schadensersatzansprüche könnten nur an den Staat gestellt werden, niemals aber an den Beamten oder Richter. Dies ist in jedem Gesetzeskommentar zu § 839 BGB zu finden.

Das Lehrbuch „Studium Jura" von Windthorst/Sproll v. C. H. Beck Verlag ISBN 3 406 38707 1 weist bereits in der Einführung darauf hin, dass das Staatshaftungsgesetz von 1981 (StHG) durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BVerfGE 61,149) für nichtig erklärt wurde. Es zeigt sich bereits damit, dass das Parlament der BRD kein souveränes Gesetzgebungsorgan ist. Das Parlament der BRD darf sich in bestimmten Fällen nicht einmal im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, denn die Staatshaftung in einem Gesetz zu regeln, war eigentlich grundgesetzlicher Auftrag. Wenn denn Art. 34 GG eine Staatshaftung vorsieht, dann sollte die Ausführung in einem Gesetz geregelt sein. Eine verbindliche gesetzliche Regelung dient dem Rechtstaat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht verhindert.

In dem genannten Lehrbuch zeigen die Autoren dem Kundigen das Dilemma der Staatshaftung gleich auf der ersten Seite. Dem Unkundigen suggerieren sie auf weiteren 300 Seiten, dass man von der BRD Schadensersatz aus Beamtenwillkür oder Justizverbrechen erlangen könnte. Die Autoren weisen gleich in der Einführung darauf hin, dass es bereits 1794 eine „Staatshaftung" auf der Grundlage des Aufopferungsgedankens gab.

Somit fällt wohl der Verantwortungsgedanke des Staates gegenüber seinen Bürgern in der BRD hinter feudale, absolutistische Machtstrukturen zurück.

Zum Bundesverfassungsrichter sollte der Würzburger Juraprofessor Horst Dreier berufen werden. Herr Prof. Dreier arbeitet an einem Kommentar zum Grundgesetz. Nach der aktuellen Gesetzgebung vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 darf man aber fragen, an welchem Grundgesetz? Das „Grundgesetz für(!) die Bundesrepublik Deutschland" ist doch Besatzungsrecht und aufgehoben, soweit es nicht Art. 73, 74, 75 GG betrifft und nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist!

Bei unrechtmäßig erlittener Inhaftierung hilft das Strafentschädigungsgesetz. Danach erhält man pro Tag unschuldiger Haft 11.- € Entschädigung. Bei Vermögensschäden muss man einen Nachweis erbringen, Schmerzensgeld erhält man überhaupt nicht. Wird also z.B. ein 18-jähriger, der keine Lehre bekommen hat und nur von Hartz IV lebt, für 10 Jahre unschuldig ins Gefängnis gesteckt, hat er lediglich einen Schadensanspruch von 40.150,- € Entschädigung durch den Staat. Er hat aber eine wichtige Lebensphase unwiederbringlich versäumt. Das Schmerzensgeld dafür kann er nur gegen verantwortliche Personen einklagen. Wären im Haushaltsgesetz Schadensersatzzahlungen vorgesehen, könnte man auf diese zurückgreifen, falls Schadensersatz anerkannt wurde. Dies ist aber in der Praxis meist nicht gegeben, weil die Haushaltsgesetze in der Regel keine Schmerzensgeldzahlungen vorsehen. Ein gerichtlich anerkannter Anspruch muss erst durch das Parlament genehmigt werden!

Schadensersatz ist nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist bestimmt, wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, wie, in welcher Höhe und in welcher Art Schadensersatz geleistet werden muß. Schadensersatz kann und wird nur dann anerkannt werden, wenn die im BGB bestimmten Voraussetzungen für Schadensersatz erfüllt sind. Dazu muss vor allem ein Verantwortlicher festgestellt werden können. Deshalb ist nach BGB § 126 zwingend die persönliche Unterschrift vorgeschrieben, als Beweis dafür, dass sich der Aussteller des Schriftstückes für den Inhalt verantwortlich gegenüber dem Betreffenden ausweist. Fehlt die Originalunterschrift, fehlt der Beweis, dass der Aussteller die Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Eine Kopie einer Unterschrift erfüllt nicht die zwingende Voraussetzung des BGB für einen Anspruch auf Schadensersatz! Ein Richter darf aufgrund einer Kopie oder einer nicht korrekt nach VwVfG § 34 (3) beglaubigten Urkunde keinen Schadensersatz zubilligen. Er würde gegen die zwingenden Normen des Gesetzes verstoßen und Rechtsbruch bzw. Rechtsbeugung nach § 339 StGB begehen.

BGB § 126 Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Dies erzählt einem kein Jurist!?

Ein Beamter müsste ja im Nachhinein gestehen, dass er für einen Fehler verantwortlich ist. Wenn er dazu bereit ist, warum unterschreibt er dann nicht gleich, zumindest wenn er darum persönlich und schriftlich gebeten wird? Mit welchem Recht verweigert denn ein Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger,

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Finanzbeamter, etc. seine Unterschrift unter seinem Urteil, Beschluß, Strafbefehl, Haftbefehl, Protokoll, Zahlungsaufforderung, etc., wo doch vom Gesetzgeber in jedem Falle zwingend die Unterschrift gefordert wird! Die Verweigerung der Unterschrift ist immer rechtswidrig! Das Verweigern der Unterschrift muss zum Ausschluss jeder Tätigkeit führen, die eine Unterschrift erfordert!

Zur Verdeutlichung noch einmal:

BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörde gilt:

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ….ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Das BGB legt also zwingend fest, dass Schadensverursacher nur eine verantwortliche Person sein kann! Ein Amt oder eine Behörde kann nach den Schadensersatzbestimmungen des BGB niemals zum Schadensersatz herangezogen werden!

Nach Bundesbeamtengesetz (BBG) oder analog z.B. nach Bay. Beamtengesetz, trägt der Beamte stets die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen [BBG § 56 (1) BayGB Art. 65 (1)]. Deshalb muss sich ein Beamter immer ausweisen! Der Verweis eines Beamten auf einen Vorgesetzten oder auf eine andere Behörde zählt im Schadensersatzprozess nicht (siehe auch Kommentar des Bundes für das Recht zum Beamtenrecht [Eid, Remonstrationsrecht, Strafvereitelung im Amt]).

Eine Tat kann auch eine Unterlassung sein, sogar eine strafbare Handlung (StGB § 323 c Unterlassene Hilfeleistung).

Führt eine falsche Behauptung oder Aussage eines Beamten zu Schäden, so sind auch diese zu entschädigen. Der Bürger darf sich darauf verlassen, dass eine amtliche Auskunft absolut im Einklang mit dem Gesetz steht. Der Bürger ist nicht verpflichtet, um eine richtige Auskunft zu feilschen (z. B. gerichtliches Berufungsverfahren). Bei offenkundigen Fehlern muss man allerdings widersprechen [BGB § 893 (3)].

Da es bei manchen Auskünften auf den genauen Wortlaut ankommt, schreibt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine schriftliche Handlung (Auskunft) vor. So z.B. bei allen richterlichen Entscheidungen (z.B. Urteile [ZPO §315, StPO §275,] Beschlüsse oder Haftbefehle). Deshalb ist im BGB § 126 zwingend vorgeschrieben, wie der Beweis dafür erbracht werden muss, dass der Erklärende für seine Auskunft (auch Vertrag) die Verantwortung übernimmt, nämlich durch eigenhändige Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen.

Die Vorlage eines Vorganges für den die Schriftform vorgeschrieben ist, der aber nicht unterschrieben, nur in Kopie oder nicht korrekt nach VwVfG § 34 (3) beglaubigt, vorgelegt wird, beweist deshalb nach BGB (bei Schadensersatzklage), dass der Aussteller keine Verantwortung für diesen Vorgang übernimmt. Noch einmal: Ein nach Gesetz vorgeschriebener Vorgang, der der Schriftform bedarf, ist nicht vollzogen, wenn der Aussteller des Schriftstückes dem Adressaten dieses nicht mit Originalunterschrift vorlegt. Wird ein Schriftstück, das nach Gesetzesnorm unterschrieben werden muß, nicht mit Originalunterschrift vorgelegt, so gilt als bewiesen, dass der Aussteller dieses Schreiben so nicht verantwortet und damit für nichtig erklärt (vgl. VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes).

Fehlt also die Unterschrift unter einem Schriftstück, obwohl durch Gesetzesnorm die Schriftform vorgeschrieben ist, ist damit der Beweis erbracht, dass der Aussteller keine Verantwortung für sein Schreiben übernimmt. Auch eine Kopie mit Unterschrift zählt nicht als Beweis, dass der Aussteller die Verantwortung übernimmt. Auch so genannte elektronische Schreiben, müssen eine elektronische Signatur enthalten, die den dafür Verantwortlichen zweifelsfrei erkennen lassen (BGB § 126 a).

Gerichtsurteile und andere richterliche Entscheidungen werden innerhalb der Justiz oder auch bei anderen Behörden benötigt. Haftbefehle müssen nach dem Polizeiaufgabengesetz von der Polizei umgesetzt werden. Diese Stellen müssen keine Schreiben mit Originalunterschriften erhalten, denn innerhalb des Verwaltungsapparates gelten andere Regelungen (soweit es keine persönlichen Belange betrifft).

5

Welche Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Verwaltung gelten, regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Darin ist in aller Ausführlichkeit beschrieben, wie ein Schreiben zu beglaubigen ist. So schreibt VwVfG § 34 genau detailliert vor, wie Dokumente (z.B. bei mehreren Seiten) beglaubigt werden müssen. Befindet sich eine Unterschrift auf einem Dokument, ist in VwVfG § 34 genau beschrieben, wie diese Unterschrift zu beglaubigen ist:

VwVfG § 34 Beglaubigung von Unterschriften

(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten:

  1. 1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, ...

Des weiteren bestimmt das Verwaltungsverfahrensgesetz:

VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(2) ….ist ein Verwaltungsakt nichtig,

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

Ein Urteil, Beschluss oder Haftbefehl, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.

Erhält ein Beamter ein Schriftstück, dass nicht nach Verwaltungsverfahrensgesetz beglaubigt ist und handelt trotzdem danach, übernimmt er die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung (BBG § 56, [BayBG Art.65] BGB § 839) und haftet dafür persönlich und unbeschränkt.

Das ist der Grund dafür, warum sich Juristen hartnäckig weigern, rechtserhebliche Schriftstücke eigenhändig zu unterschreiben oder rechtsgültig nach VwVfG § 34 beglaubigen zu lassen, dass ein Schreiben mit Originalunterschrift existiert. Deshalb schreiben zunehmend auch Rechtsanwälte keine Personen bei Gericht an, sondern lassen in Ihren Schreiben eine Anrede entfallen. Denn: Würden Sie jemanden mit Namen anschreiben, hätte man ja wieder einen Verantwortlichen. Auch die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs verurteilen nur Einzelpersonen und keine Staaten. Es gibt eben keine Sippenhaft und keine Kollektivstrafen, auch nicht im zivilrechtlichen Bereich, bzw. beim Schadensersatz. Die durch den Bundestag der BRD selbst erklärte solidarische Haftung durch das Staatshaftungsgesetz wurde von den Alliierten wieder aufgehoben. Bestätigt wurde dies erneut mit dem Gesetz vom 23.11.2007 Art. 4: Dort wurde mit der Veröffentlichung im BGBl. I S. 2614, Geltung ab 30.11.2007, formell das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben und stattdessen ganz offiziell das bis 1952 geltende Kriegsrecht bestätigt [in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll]. Mit diesem Gesetz wurden ausdrücklich diejenigen grundgesetzlichen Regelungen aufgehoben, die bis jetzt nicht in Bundes- oder Landesrecht durch eigene Gesetze geregelt sind, so z.B. die Staatshaftung. Es ist also ausdrücklich festgeschrieben, dass es keine Staatshaftung in der BRD gibt.

Anmerkung: Es wurden mit dem o.g. Gesetz vom 23.11.2007 auch die im GG verbrieften Rechte, z.B. das Recht auf Widerstand nach Art. 20 GG bei Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgehoben, nicht jedoch die Pflicht zum Widerstand gemäß Art. 25 GG bei Verstoß gegen das Völkerrecht. Diese Pflicht wurde mit Einführung des Völkerstrafgesetzbuches festgeschrieben. Die Verweigerung der Unterschrift ist in der BRD ein Straftatbestand nach § 9 Völkerstrafgesetzbuch, denn sie ist eine Verweigerung von grundlegenden Rechten. Durch den fehlenden Friedensvertrag befindet sich die BRD immer noch im Kriegszustand bzw. Waffenstillstand:

VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte

(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte ... der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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Das Abgleiten unkontrollierter Staatsgewalt in totalitäre Strukturen

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren, zeigt folgender Fall:

Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04

Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)

Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.

Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?

Unter allen juristisch belangvollen Schreiben fehlt die Unterschrift. Sowohl unter den Protokollen als auch unter den Urteilen. Auch auf persönliche Nachfragen mit angeblichen Urteilen und Protokollen unter dem Arm, werden die Kopien bzw. Ausfertigungen nicht unterschrieben. Anträge auf Originalunterschrift werden nicht beantwortet.

Ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück zum Selbstkostenpreis rechtfertigt keine Anzeige oder gar die Aufnahme von Strafermittlungen, geschweige denn ein Gerichtsverfahren.

StGB § 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde….wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat… in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren... gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

StGB § 344 Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren…berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen…strafrechtlich verfolgt oder eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren…bestraft.

In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt. Da die Aufzeichnung einer öffentlichen Verhandlung zu Beweiszwecken erlaubt ist, wurde auch hier gegen StGB § 164 „Falsche Verdächtigung" und § 344 „Verfolgung Unschuldiger" verstoßen.

Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen!

Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.

7

Wer ist jetzt für die offensichtliche falsche Verdächtigung, die Verfolgung Unschuldiger und mehrere Fehlurteile verantwortlich? Auf der Anklageschrift findet sich in Maschinenschrift, Dr. Koch. Aus dem (nicht im Original vorgelegten) Protokoll entnimmt man, dass der Staatsanwalt in der Verhandlung ein Herr Stopfel war. In der Verhandlung am Landgericht tritt dann zunächst eine Staatsanwältin Haderlein auf. In der nächsten Verhandlung dann doch ein Dr. Koch.

Der vom Landratsamt Geschädigte rief während der Landgerichtsverhandlung mit dem Handy die Polizei, weil gerade wieder das Gerichtsprotokoll gefälscht wurde. Daraufhin wurde der Geschädigte vom Vorsitzenden Richter mit einem Ordnungsgeld belegt, obwohl der Richter bereits begründet wegen Protokollfälschung als befangen abgelehnt wurde, bevor die Verhandlung überhaupt eröffnet wurde. Der Richter hatte damit gar kein Recht ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Zum Beweis, dass Protokollfälschung stattgefunden hat, wird vom Geschädigten das Protokoll mit einer Originalunterschrift oder die Bestätigung, dass es ein mit Originalunterschrift versehenes Protokoll gibt, das mit der zugesandten Kopie eines angeblichen Protokolls identisch ist, angefordert. Auch durch persönliches Nachfragen bei Gericht wird die Unterschrift unter das zugesandte angebliche Protokoll verweigert.

Auch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Gerichtspräsident, der Oberlandesgerichtspräsident und das Justizministerium verweigern die Bestätigung, dass es ein Protokoll und ein Gerichtsurteil gibt, dass im Original unterschrieben ist und mit der zugesandten Ausfertigung übereinstimmt. Ebenso veranlassen die genannten Stellen nicht, dass eine Bestätigung einer Originalunterschrift erfolgt. Der Beweis, dass es ein nach BGB beweiskräftiges Schriftstück, dass zur Verurteilung beigetragen hat existiert, wird dem Geschädigten vorenthalten. Wie gesagt, keine Anklageschrift, kein Urteil und auch kein Protokoll entsprechen der nach BGB für eine Schadensersatzklage zwingend vorgeschriebenen Form.

Gerichtsvollzieher und Polizei verlangen durch Ausübung brutaler Gewalt (Ruptur und Fraktur des linken Knies) die Eidesstattliche Versicherung bzw. Ordnungsgeld, ohne das diese eine rechtsgültige Handlungsanweisung bzw. einen rechtsgültigen Auftrag zur Amtshilfe nach Verwaltungsverfahrensgesetz vorlegen können.

Das ganze ist natürlich noch steigerungsfähig.

Die Polizei als verlängerter Arm von Straftätern?

Da ja bereits in den amtlichen Akten des Landratsamtes die Beweise der Unschuld, des vom Landratsamt Geschädigten (= Verurteilten) enthalten sind, informiert der Geschädigte Funk, Presse, Ministerien und alle Kreisräte des Landratsamtes. Deshalb erstattet das Landratsamt Coburg eine zweite Anzeige. Wieder ist es ein Vertrag, den das Landratsamt über ein Notariat erhalten hat. Der Landwirt hatte ein Grundstück in Ortsrandlage gekauft um dort seine landwirtschaftliche Hofstelle zu bauen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, es wäre ein Wohnhaus in der Nachbarschaft und die Gemeinde wolle an dieser Stelle ein neues Wohnbaugebiet ausweisen. Da dieses Grundstück als Bauerwartungsland mit Krediten finanziert ist, bezahlte der Landwirt den Bebauungsplan bereits komplett, nachdem erste Gespräche der Gemeinde mit einem Architekten stattgefunden hatten, um die von der Gemeinde beabsichtigte Wohnbebauung durchzuführen.

Einem Arbeitnehmerehepaar, das über Jahre bei dem Landwirt beschäftigt war, sollte durch die Eigenheimzulage der Bau eines Eigenheimes ermöglicht werden. Da das Ehepaar kein Eigenkapital hatte, sollte das Grundstück als Privatdarlehen an das Ehepaar übereignet werden. Das Kreditinstitut, dass das Eigenheim finanzierte, wollte jedoch, dass das Ehepaar keine weiteren Gläubiger hat, sondern die Gesamtfinanzierung übernehmen. Deshalb wurde das Grundstück an das Ehepaar verkauft, obwohl noch keine Abwasseranlage vorhanden war. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Verkäufer alle noch notwendigen Erschließungskosten finanzieren, bzw. übernehmen muss. Wider erwarten machte die Gemeinde zur Auflage, dass eine Aufgrabungsgenehmigung für einen Kanalanschluss erst genehmigt wird, wenn 150.000,- € Bankbürgschaft geleistet werden. Dabei betragen die Kosten dafür gerade mal 12.000,- €. Für die Erschließung des gesamten Gebietes werden 75.000,- € veranschlagt. Es wurde natürlich Klage erhoben. Doch das Gericht entschied nicht darüber, ob die Bankbürgschaft zu hoch sei, sondern es entschied, dass das Gebiet nicht bebaut werden dürfe. Dabei war aber für viel Geld, durch alle Behörden hindurch bis zur Regierung, entschieden worden, dass in dem Gebiet eine Mischbebauung stattfinden soll.

8

Es wird niemand wundern, wenn dieses „Urteil" noch nicht einmal von einer Justizangestellten falsch beglaubigt wird. Deshalb hat auch jedes andere Gericht, bis zum Bundesverfassungsgericht dieses „Urteil" nicht in Frage gestellt, bzw. kommentiert und damit angeblich bestätigt. Nur, wenn ein solches „Urteil" noch nicht einmal scheinbar beglaubigt wird, liegt also nicht einmal eine mangelhafte Ausfertigung vor, sondern juristisch gesehen „gar nichts", denn ein Urteil muss laut Gesetz vom Richter unterschrieben werden. Ein Schriftstück mit der Überschrift „Urteil", dass aber nicht unterschrieben ist, kann laut Gesetz kein Urteil sein. Weshalb sonst besteht die Gesetzesnorm, dass ein Urteil zu unterschreiben ist?

Angeblich lädt ein Staatsanwalt, in Druckschrift „Hensel", unterschrieben von der Justizangestellten D ... , das Arbeiterehepaar zur Vernehmung unter Androhung von 6 Wochen Haft, falls diese nicht erscheinen. Ein Rechtsbehelf gegen diese Ladung wird nicht angeführt. Der Landwirt erstattet Anzeige wegen Aussageerpressung bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Diese weigert sich und es zeigt sich, dass der Auftrag zur erzwungenen Vorladung von einem Oberstaatsanwalt Rank ausgeht, der den Landwirt zusammen mit dem betreffenden Arbeiter lautstark aus dem Gericht verweist, anstatt die Anzeige aufzunehmen. Bei der Polizei begründet der Landwirt die Anzeige so:

Laut „StGB § 343 Aussageerpressung:

(1) Wer als Amtsträger (Anm.: der Staatsanwalt ist ein Amtsträger), der zur Mitwirkung an

1. einem Strafverfahren (Anm.: der Staatsanwalt wirkt an diesem Strafverfahren mit), ...

berufen ist (Anm.: der Staatsanwalt ist zu diesem Verfahren von Amts wegen berufen),

einen anderen ... seelisch quält (Anm.: die Androhung von Haft, ohne Rechtsbehelf ist seelische Qual),

um ihn zu nötigen (Anm.: die Androhung von Haft ohne Rechtsbehelf ist Nötigung. Was sonst?),

in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

Was also soll der durch Haftandrohung ohne Rechtsbehelf Geladene tun? Etwas aussagen, erklären oder dies unterlassen? Was also will der Staatsanwalt von dem Arbeiterehepaar, das nicht strafbar wäre? Was also soll das Arbeiterehepaar tun? Etwas aussagen oder nicht aussagen?

Es ist nach § 343 StGB bereits strafbar, eine Aussage oder Nichtaussage unter Androhung eines Übels zu verlangen. Was also soll das Arbeiterehepaar tun? Es wird zur Aussage gezwungen. Der schriftliche Antrag auf schriftliche Befragung wird abgelehnt. Eine Anklageschrift wird dem Landwirt zugesandt, mit der Behauptung, dass der Landwirt hätte wissen müssen, dass das Grundstück nicht bebaut werden kann.

Nun hat der Nachbar angeboten, ein Kanalleitungsrecht für das betreffende Grundstück, das sich bereits im Flächennutzungsplan befand und wofür der Bebauungsplan ebenfalls bereits bezahlt wurde, an den Landwirt zu veräußern. Der Kauf wurde abgeschlossen. Die Gemeinde will den Revisionsschacht aber erst setzen, wenn das Kanalleitungsrecht grundbuchamtlich eingetragen ist. Also wird solange mit dem Bau des Kanals gewartet, bis der Vertrag im Grundbuch eingetragen ist. Derweil fängt der Nachbar, der das Kanalleitungsrecht veräußert hat, mit dem Bau einer Halle auf der durch das Kanalleitungsrecht beanspruchten Fläche an. Nachdem der grundbuchamtliche Eintrag erfolgt ist, beginnt der Landwirt mit dem Bau des Kanals.

Es gibt jetzt nur noch eine einzige mögliche Stelle mit dem Bau des Kanals, nämlich zwischen Wohnhaus und dem Fundament der künftigen Halle. Es sind bereits 10 Meter Kanal verlegt und es sollen Revisionsschächte betoniert werden, als die Polizei auftaucht, um den Weiterbau des Kanals zu verbieten. Da hilft keine Vorlage des Notarvertrages und des Grundbuchauszugs. Die Polizei droht in Anwesenheit der Baufirma und weiterer Zeugen mit Abführung in Handschellen, wenn sich der Landwirt weigern sollte, die Bauarbeiten an seinem Kanal einzustellen.

Die Begründung für dieses Vorgehen lautet: „Hausfriedensbruch." Dabei würde man beim Verschieben des Kanals um einen weiteren Meter von der künftigen Halle weg, die massive Einfriedung durch Mauer und Schmiedeisen des Wohnhauses überwinden müssen und damit in den befriedeten Bereich des Wohnhauses eindringen. Des weiteren müssten Revisionsschächte mit entsprechenden Kanalleitungen, zum Wohnhaus gehörend, gekreuzt und starke Bäume beseitigt werden. Offenbar hatte der Nachbar niemals die Absicht den Bau eines Kanals zuzulassen. Die Polizei beruft sich bei ihrem Vorgehen auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft Coburg.

9

Der Verbau des verkauften Kanalleitungsrechts stellt eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB § 303 Sachbeschädigung dar. „Die Staatsanwaltschaft Coburg" will also offensichtlich um jeden Preis einen weiteren unhaltbaren Betrugsvorwurf aufrecht erhalten. Eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit erfolgt nicht.

StGB § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe betraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der bereits gebaute Kanal wurde vom Nachbarn restlos beseitigt.

StGB § 305 Zerstörung von Bauwerken

(1) Wer rechtswidrig ein…Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dies ist kein Einzelfall. Dieses Beispiel ist nur lückenlos dokumentiert und bereits mehrfach veröffentlicht.

Ein anderes Beispiel:

Herr A behauptet: „Herr B hat mich beim Verlassen des Raumes Kakerlake genannt." Zwischen Herrn A und Herrn B befinden sich sechs Zeugen, die nichts dergleichen gehört haben, aber das Landgericht Coburg befindet im Namen des Volkes: „Herr B ist ein Straftäter, denn er hat den anderen Kakerlake genannt." Herr B verliert daraufhin seinen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und wird zum Sozialhilfeempfänger.

Weiteres Beispiel:

Eine Bank beantragt bei Gericht die Zwangsverwaltung über ein Grundstück. Damit wird dem eingetragenen Hauseigentümer vom Amtsgericht die weiter Bewirtschaftung des Hauses verboten. Die Bank erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch, weil der eingetragene Hauseigentümer immer noch die Straße kehrt und Schnee räumt. Gleichzeitig erhält dieser einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher unterlassener Schneeräumung und muss deshalb ins Gefängnis, obwohl die einschlägigen, widersprüchlichen Schreiben dem Gericht vorgelegt wurden. Der Erzwingungshaftbefehl wird von niemand unterschrieben, obwohl die Bezahlung des Bußgeldes (§126 BGB!) nur von der Unterschrift unter dem Haftbefehl abhängig gemacht wird. Trotz Protestes bis ins Justizministerium wird der Haftbefehl nicht unterschrieben. Der Gefangene tritt in den Hungerstreik und muss deshalb trotz fehlender Unterschrift ausgelöst werden. Es existiert auch ein ¾ Jahr danach noch kein nach BGB rechtsfähiger Bescheid, nach dem Geld zurückgefordert werden kann.

Die Rolle der Rechtsanwälte als angeblich „unabhängige Organe der Rechtspflege"

Im Grundgesetz finden sich die folgenden hehren Behauptungen:

GG Art. 20 Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

GG Art. 38 Wahl

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus: Die Hälfte aller Abgeordneten wird nicht vom Volk, sondern von den Parteien in den Bundestag geschickt (Parteisoldaten). Dort unterliegen diese dem Fraktionszwang. Richter werden zum einen von Parteisoldaten und zum anderen von Richtern selbst gewählt. Das Volk wird dazu überhaupt nicht gefragt und hat keinerlei Möglichkeit der Mitbestimmung. Zum Ausgleich sollen „Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege" für die Einhaltung der Gesetze durch die Justiz sorgen. In Wirklichkeit wird diese Funktion durch das juristische Standesrecht ausgehebelt. Denn in diesem Standesrecht ist als besondere Pflicht des Rechtsanwaltes festgelegt, „besondere Rücksichten auf Kollegen zu nehmen." Kollegen sind alle Juristen, sowohl die Rechtsanwälte, wie Staatsanwälte, Richter und Regierungsjuristen. Ab dem Landgericht aufwärts ist bei jeder Gerichtsverhandlung Anwaltszwang vorgeschrieben. Dies wird dann auch Kollegialgericht genannt. Das bedeutet in der Praxis: Hat sich ein Jurist einer Straftat schuldig gemacht, so muss der Rechtsanwalt notfalls seinen unschuldigen Mandanten ins Gefängnis schicken, damit die Straftat des Kollegen nicht ans Licht kommt.

10

So schimpft zwar Staranwalt Bossi lautstark gegen Justizkumpanei und tägliche Rechtsbeugung, verschweigt aber selbst die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung, die seine Mandanten vor mehrjährigen Haftstrafen bewahren könnten. So führt Rechtsanwalt Bossi in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz" an, dass im Landgerichtsprozess, im Gegensatz zum Amtsgerichtsprozess, kein genaues Protokoll geführt wird. Er begründet dies damit, dass nach dem Landgerichtsprozess nur die Revision möglich ist! Im Revisionsverfahren wird nur auf formale Fehler geprüft, der Sachverhalt selbst wird keinerlei Überprüfung unterzogen, so als wäre ein Urteil, dass von dem tatsächlichen Vortrag der Verhandlung abweicht, kein Revisionsgrund, so als wäre nicht jeder Richter auf die Wahrheit vereidigt. Ein „Richter", der nur nach eventuellen Formfehlern im Prozess sucht und dabei die Wahrheit völlig außer acht läßt, der also den sprichwörtlichen Wald vor lauter Bäumen nicht sehen will, kann nur als Scheinrichter bezeichnet werden. Wer dies anders qualifiziert, muss Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Kreditgefährdung, Betrug usw. erstatten. Rechtsanwalt Rolf Bossi schreibt: „Ich bin der unbedingten Meinung, dass einzig ein exaktes Wortprotokoll, das vom Gericht in keiner Weise manipuliert werden kann, eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleistet."

Warum zeichnet denn Rechtsanwalt Bossi keine Gerichtsverhandlung auf? Der Bund für das Recht hat dies getan. Es gibt kein Recht, dieses zu verbieten. Vielmehr gibt es das Recht, die Justiz durch die Öffentlichkeit (GVG § 169) zu kontrollieren. Warum verschweigt Staranwalt Bossi § 273 (3) der Strafprozessordnung?

StPO § 273 Beurkundung der Hauptverhandlung

(3) Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs… oder Wortlauts einer Aussage oder eine Äußerung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollständige Niederschreibung und Verlesung anzuordnen.

Selbstverständlich muss dann auch im Protokoll festgehalten werden, dass verlesen worden ist. Auch die Öffentlichkeit will wissen, was der Richter oder Angeklagte bzw. dessen Anwalt für wichtig hält und wie dies protokolliert wurde. Wie sollen sonst der Angeklagte und die Öffentlichkeit wissen, welcher Sachverhalt oder welche Aussage in das Urteil einfliest? Nur wenn der Angeklagte weiß, welchen Sachverhalt der Richter in sein Urteil einfliesen lassen will, kann er sich in seiner Verteidigung darauf einstellen und evtl. Gegenbeweise zu dem Sachverhalt liefern, den er bis dahin vernachlässigt hat. Erscheint im Urteil ein Vorgang oder eine Aussage, die nicht verlesen wurde, so ist dies ein Revisionsgrund. Warum verschweigt dies Rechtsanwalt Bossi?

Am Ende seines Buches macht er den Verbesserungsvorschlag, dass doch genaues Protokoll geführt werden sollte. Dabei stammt die bis zum 19.04.2006 gültige Strafprozessordnung noch aus dem Kaiserreich. Das unglaubliche Wirtschaftswachstum in dieser Zeit resultierte aber letztlich auch aus einem hervorragenden Rechtssystem. Deshalb ist auch unter § 273 StPO vorgeschrieben, wie Protokoll zu führen und zu kontrollieren ist, und zwar sowohl im Amtsgerichtsprozess, wie auch am Landgerichtsprozess. Unsere Rechtsordnung kennt zwar die Überprüfung von Urteilen in der nächsten Instanz, aber diese Möglichkeit sollte nur in Ausnahmefällen angewandt werden, denn der Richter haftet bei einem Fehlurteil bei dem kein Ermessenspielraum war. Ermessenspielraum ist aber bei Beachtung geltenden Rechtes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung praktisch nicht gegeben.

Der Bund für das Recht hat von der Möglichkeit der Aufzeichnung einer Gerichtsverhandlung Gebrauch gemacht und die Aufzeichnung durch Zeugen untermauert Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04. Damit ist zweifelsfrei belegt, dass das offizielle Protokoll in mehrfacher Hinsicht gefälscht wurde. Dieser unglaubliche Vorgang wurde zahlreichen offiziellen Stellen vorgelegt, wird aber von diesen eisern totgeschwiegen.

Das bedeutet, der Vorschlag Gesetze zu „verbessern" ist Augenwischerei, ja mehr noch „Heuchelei", denn es werden bereits die vorhandenen und selbstverständlichsten Gesetze von der Justiz nicht eingehalten. Warum ändert man aber allein in einem Jahr über 400 Gesetze, wenn schon die grundlegendsten Gesetze von der Justiz vorsätzlich gebrochen werden?

In dem erwähnten Betrugsfall Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04 geht es auch um die Beurteilung von Baurecht. Es wurden in diesem Fall alle als Experten ausgewiesenen Verwaltungsrechtsanwälte im Umkreis von 100 Kilometern angeschrieben. Es war kein einziger dabei, der die wichtigsten einschlägigen gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang kennen wollte, konkret § 906 BGB, Baunutzungsverordnung und VDI – Richtlinien. Verschiedene Anwälte stellten dabei folgende Rechnungen (für denselben Fall):

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Dr. G… und Kollegen, 9…. S………, B………………61 1177,62 €

R……., 9…. S………………., S………………48 397,88 €

R…….. & Kollegen, 9………. E……, R………9 zunächst 1.222,18 €, dann 220,40 €, dann 847,50 €

K….. ., M………, S..,…….. 9……. H…, E…………………3-5 931,38 €

F….., R…………… und Kollegen, 9…… N……….., T………5 1632,34 €

R……………… M…….. & Partner, 9…… S………….., M………18 a 1222,18 €

R………………. B………., A…….. 28, 9…W………… 1013,35 €

B…….. + Partner , 9……. E………, N………….. 69-71 1222,18 €

Prof. Dr. F…….., 9……. N……Ä………………………... 925,22 €

Wären die Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtsprechung, müssten diese Anzeige erstatten. Falls diese ignoriert würde, müssten sie Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt stellen und, wenn es nötig wäre, bis in die höchsten Stellen hinauf und nicht ruhen, bis über die Anzeige in einer von der Öffentlichkeit kontrollierten Gerichtsverhandlung (GVG § 169) entschieden würde. Wenn auch dieses nicht durchzusetzen wäre, müssten die Anwälte evtl. wegen Verdachts auf Verfassungshochverrat ermitteln. So aber stellt sich heraus, dass Rechtsanwälte nur ein Instrument zur Entrechtung der Bevölkerung sind. Sobald andere Juristen einen Fehler gemacht haben, hat man als Bürger den Prozess schon verloren.

Das Zusammenspiel der Juristen

Bleiben wir bei dem schon angeführten Beispiel des angeblichen Betrugs, weil dies ausgezeichnet bewiesen und bereits durch verschiedene Zeitungsartikel in verschiedenen Verfahrensabläufen dokumentiert wurde:

Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04

Die Anzeige erstattet Sachbearbeiterin Regierungsrätin (Volljuristin!) Engel, die für 1.200.000,- € Schaden mitverantwortlich und mithaftend und damit schadensersatzpflichtig gegenüber demjenigen ist, den sie anzeigte. Nicht die angeblich Betrogene erstattet Anzeige (Die angeblich Betrogene sieht sich anscheinend nicht betrogen! - Wie sollte sie auch?).

Die Anklageschrift fertigt angeblich ein Staatsanwalt Dr. Koch (keine Unterschrift!). In der Verhandlung ist ein Staatsanwalt Stopfel (keine Unterschrift!). Strafanzeigen bearbeitet angeblich ein Oberstaatsanwalt Lohneis (keine Unterschrift!) Die Beschwerde der Ablehnung der Strafverfolgung verweigert angeblich ein Generalstaatsanwalt. Die Zeugenerpressung kommt angeblich von Staatsanwalt Hensel (keine Unterschrift!), nur eine Justizangestellte D.... unterschreibt, dass auf einem angeblichen Original kein Staatsanwalt unterschrieben hat. Bei der Anzeigenerstattung des Landwirts wegen Aussageerpressung zeigt sich als Chef der Staatsanwaltschaft, ein Herr Rank, der offensichtlich Bescheid weiß. Hat Herr Chefstaatsanwalt Rank vielleicht Justizangestellte D..... beauftragt, die Aussageerpressung in die Wege zu leiten und den Auftrag erteilt Herrn Staatsanwalt Hensel vorzuschieben, der gar nichts davon weiß? Und wenn Staatsanwalt Hensel weiß, dass sein Name in Druckschrift auf dieser rechtswidrigen Vorladung steht, gar nichts dagegen unternehmen kann, weil Justizangestellte D...... bestätigt, dass ein Herr Staatsanwalt Hensel im Original nicht unterschrieben hat und vielleicht auch ein Staatsanwalt Hensel in München es sein könnte der die rechtswidrige Ladung veranlasst?

Genauso könnte natürlich auch die Anklageschrift gegen den Landwirt, der von den Sachbearbeitern des Landratsamtes 1.200.000,- € Schadensersatz zu bekommen hat, entstanden sein. Der Landwirt warf der Staatsanwaltschaft in öffentlicher Verhandlung lautstark an den Kopf: „Weil die Staatsanwaltschaft zu faul war, eine stichhaltige Anklageschrift zusammen zu lügen, bin ich pleite."

12

Richterschaft und Staatsanwaltschaft wechseln sich im regelmäßigen Rollenspiel ab

War in der Amtsgerichtsverhandlung noch ein Staatsanwalt Stopfel tätig, begegnet uns derselbe Herr in der nächsten Verhandlung als Richter.

War in einem anderen Fall eine Richterin Haderlein am Landgericht tätig, wobei in dem behandelten Fall Verdacht auf Rechtsbeugung besteht, tritt diese Richterin im anderen Fall als Staatsanwältin am Landgericht auf.

Oberstaatsanwalt Lohneis, der die Strafverfolgung u. a. gegen die Oberregierungsrätin Engel u. a. wegen Rechtsbeugung und falscher Verdächtigung einstellte, lehnt den Insolvenzantrag des Landwirtes als Insolvenzrichter ab (Der wegen Betrugs verurteilte Landwirt, weil er ein Grundstück zum Selbstkostenpreis überlassen hatte, um seine Kreditverträge erfüllen zu können, hat Insolvenzantrag gestellt, damit ein Insolvenzverwalter die Verantwortung über die Verwertung seines Vermögens übernimmt. Der Landwirt betreibt letztendlich nichts anderes als das Vermögen der Banken zu mehren. Der Landwirt hat über Jahrzehnte mit seiner Familie auf jeglichen Luxus, wie z. B. Urlaub verzichtet, um jeden bitter ersparten Pfennig, bzw. Cent zu investieren).

Der Landgerichtsvizepräsident veranlasst die Durchsuchung der Öffentlichkeit nach Tonträgern um eine Beweissicherung einer gerichtlichen Protokollfälschung zu verhindern. Dies wird indirekt durch den Pressesprecher der Justíz bestätigt. Damit wird auch bestätigt, dass die Justiz ganz genau weiß, dass es die Aufzeichnung einer Gerichtsverhandlung gibt, die vom offiziellen Protokoll abweicht. Nanu?

Es besteht der Verdacht, dass eine Richterin am Landgericht Rechtsbeugung (StGB § 339) begangen hat. Man erstattet Anzeige. Bei wem landet diese Anzeige letztlich? Bei der Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft. Wer ist diese Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft? – Es ist die Richterin, die verdächtigt wird, Rechtsbeugung begangen zu haben. Welcher Staatsanwalt wird entgegen seiner weisungsgebundenen Tätigkeit in diesem Fall gegen den eigenen Chef handeln? Vor allem: In der Verhandlung, die zum Verdacht auf Rechtsbeugung Anlass war, war in dem Fall auch ein Staatsanwalt anwesend. Dieser ist gemäß seinem Beamteneid nach BGB § 61 (4) und nach StPO § 152 (2) selbst zur Anzeige verpflichtet. Ein Staatsanwalt, der in diesem Fall gegen seine Chefin ermitteln würde, müsste zugleich auch gegen einen anderen Staatsanwalt ermitteln. Ist dies praktisch möglich?

Wie ist es möglich, dass man heute den einen Eid schwört und morgen einen anderen und übermorgen wieder einen anderen? Denn der Richtereid unterscheidet sich vom Beamteneid. Natürlich sind beide an korrektes Verhalten gebunden. Der Staatsanwalt darf aber Partei sein, der Richter nicht. Der Beamte leistet seinen Eid nur auf die Einhaltung der Gesetze, der Richter zusätzlich auch auf die Wahrheit. Wie kann ich heute einen Eid auf die Wahrheit leisten und morgen sagen, diese kümmert mich nicht mehr? Welcher Staatsanwalt wird gegen einen Richter ermitteln, der morgen sein vorgesetzter Staatsanwalt sein könnte? Welcher Richter wird gegen einen Staatsanwalt wegen „Falscher Verdächtigung" Strafanzeige erstatten, wenn er demnächst Untergebener dieses Staatsanwalts sein könnte. Welcher Rechtsanwalt wird ernsthaft, d.h. fundiert und nachhaltig, Anzeige, gegen einen Kollegen erstatten? Er muss damit rechnen niemals mehr Recht zu bekommen - zu Lasten seiner Mandanten!

Damit rücken natürlich auch die geheimen Absprachen zwischen Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter in ein neues Licht. Ist nur der Rechtsanwalt sehr erfolgreich, der seine Kollegen Richter am Honorar und evtl. mehr beteiligt? Wie soll das ausgeschlossen sein?

ZPO § 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes.

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:

1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht;...

Aufgrund des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses ist also ohnehin von Rechts wegen die Verfolgung eines „Kollegen" in der BRD ausgeschlossen. Kommt es doch zu der Verfolgung eines Kollegen, dann nur mit kollektivem Einverständnis. Dies ist aber bereits wieder Rechtsbeugung.

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Noch einmal: Durch den systematischen Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft, durch die Ernennung von Richtern durch „Parteisoldaten", die in der Regel wieder Juristen sind, besteht de facto eine Abhängigkeit, die eine Richtertätigkeit gegenüber einem anderen Juristen per Gesetz ausschließt. Konkret: Az.: 2 Ns 106 Js 7934/04. Durch das Standesrecht verpflichtet, folgt die Staatsanwaltschaft einer völlig haltlosen Anzeige. Die Anzeigeerstatterin kann sich durch das Standesrecht sicher sein, daraus keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Sie kann sicher sein, dass ihr „die Kollegen" peinliche Rechtfertigungen ersparen und die Gefahr, durch einen unerschrockenen Helden im Richteramt, doch noch zur Verantwortung gezogen zu werden, gleich Null ist. Denn bereits durch die Zulassung der Anzeige verstrickt sie „die Kollegen" so sehr, dass diese gar nicht mehr anders können, als sie zu schützen.

Die Anzeige erfolgt von einer Volljuristin, die als Sachbearbeiterin im Zweifelsfall die größere Sachkenntnis von speziellen Gesetzen hat, als ein Staatsanwalt. Der Staatsanwalt ist also verpflichtet, diese Anzeige zu verfolgen [StPO § 152 (2)]. Natürlich müsste der Staatsanwalt die Ermittlungen einstellen, sobald er erkennen kann, dass die Vorwürfe haltlos sind. Aber wenn er erkennen kann, dass die Vorwürfe offensichtlich haltlos sind, dann muss er auch gegen seine Kollegin ein Ermittlungsverfahren wegen StGB § 164, Falsche Verdächtigung, einleiten. Selbst wenn er die Anzeige nicht verfolgt, sind kollegiale Querelen bis hin zum Mobbing vorprogrammiert.

Stellt dagegen der Staatsanwalt eine verquere Anklageschrift, darf der Richter die Hauptverhandlung nicht zulassen. Wer stellt dann schon die Frage, welcher Staatsanwalt ermittelt hat? Der Richter ist verpflichtet, die Anklageschrift im Sinne des Angeklagten zu prüfen. Lässt der Richter die Hauptverhandlung zu, übernimmt er quasi die Verantwortung für die Anklage.

In dem genannten Verfahren erscheint im Urteil eine angebliche Aussage der Regierungsjuristin, die weder in der Verhandlung geäußert wurde, noch in den Ermittlungsakten enthalten ist. Das beweist, dass eine Absprache des Richters mit der Regierungsjuristin stattgefunden hat. Um die Kollegin zu stützen, manipuliert der Richter die Verhandlung durch Verweigerung aller Rechte für den Angeklagten (u.a. Verweigerung sämtlicher Beweisanträge, Zeugenbefragung), um sein vorgefertigtes Urteil zu rechtfertigen.

So findet sich in der Urteilsbegründung nicht nur eine nie geäußerte Aussage der Regierungsjuristin, der Richter behauptet auch noch im Urteil, der Angeklagte hätte ein Teilgeständnis vorgelegt. Tatsächlich hat der Angeklagte den Richter abgelehnt, ihm Täuschung im Rechtsverkehr und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen und den Richter während der Verhandlung beim anwesenden Staatsanwalt angezeigt. Schließlich hat der Angeklagte aus Protest gegen die Schauvorführung seine Akten gepackt und wollte gehen, wurde jedoch von der anscheinend durch ein geheimes Zeichen vom Richter gerufenen Justizpolizei festgehalten.

Der Staatsanwalt legte nun Berufung gegen das zu milde Urteil des Richters ein, weil der Angeklagte überhaupt „nicht einsichtig" war. So schützte der Staatsanwalt wieder den Richter. Der war ja der „Gute" und hat Milde walten lassen. Der „Böse" ist die Staatsanwaltschaft. Kein einzelner Staatsanwalt.

Wen wundert es da, wenn der Regierungspräsident, zu dessen Amtszeit der Landwirt rechtswidrig in seinen Rechten vom Landratsamt Coburg verletzt wurde, der Ehemann von der Vorsitzenden Richterin des Oberlandesgerichts Bamberg ist. Der Richter, der den Landwirt als Betrüger verurteilte, war zuvor am Bamberger Oberlandesgericht. Dort würde der Fall geprüft.

Würden jetzt, wie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, Unterschriften von den jeweiligen Richtern vorliegen, würden diese für die Schäden, auch aus der rechtswidrigen Verweigerung der Baugenehmigung, mithaften. Durch verweigerte Unterschriften entziehen sie sich der persönlichen Mithaftung.

Somit ist jeder Richter in diesem Lande vom Gesetz her ausgeschlossen, Recht zu sprechen. Es muss also niemanden wundern, wenn in dieser Sache kein Urteil im Original unterschrieben oder mit einer Bestätigung, dass es eine Originalunterschrift gibt, an den Adressaten ausgeliefert wird.

Solange die Polizei rechtswidrige bis strafbare Anweisungen der Justiz ausführt, existiert also keine Kontrolle der Justiz! Daran ändern auch neue Gesetze nichts; das einzige, was hier hilft, ist die wirksame Kontrolle der Justiz. Der erste Schritt dahin ist, unbedingt die Unterschrift der Juristen unter deren Schreiben zu fordern. Der nächste Schritt ist, dass das Volk nach Art. 20 GG auch Richter und Staatsanwälte in freier, geheimer und gleicher Wahl unmittelbar ernennen kann.

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Es ist eine in Deutschland verschwiegene Tatsache, dass der wesentlichste Wirtschaftsfaktor die Rechtstaatlichkeit ist. Bestechung z.B. ist deshalb eine weltweit geächtete Straftat. Der beste Indikator für die zuverlässige Einhaltung von Gesetzen bei sonst vergleichbaren Verhältnissen ist das Wirtschaftswachstum.

Auch wenn nur vereinzelt Menschen durch eine Willkürjustiz existenziell vernichtet werden, zieht dies indirekt die gesamte Wirtschaft nach unten, denn es macht sich eine Stimmung breit, die keine positiven und damit unternehmerische Entscheidungen zulässt. Wirtschaftswachstum ist eben zum überwiegenden Teil eine Frage der psychologischen Einstellung. Über Willkürjustiz spricht man nicht. Aber jeder der davon ahnt, gibt diese deprimierende Haltung weiter. Es weiß dann zwar niemand genau, was eigentlich schief läuft, doch unbewusst spürt es jeder.

Man behauptet, die deutsche Wirtschaft brummt. Was da brummt ist aber bestenfalls die Unwucht. Offiziell liegt das Wirtschaftswachstum bei 2,8%. Dabei haben wir aber offiziell eine Inflation von 3 %. Wenn es aber Tagesgeldzinsen von 4% gibt, dann kann ja wohl die Inflation nicht weniger sein. Wo soll denn das Geld dafür herkommen?

Tatsächlich haben wir seit Jahren ein Minus im Wirtschaftswachstum. Unsere Arbeitslosenzahlen gehen angeblich zurück. Wie viel davon ist auf Auswanderung zurück zuführen? Warum spüren Österreich und die Schweiz nichts Negatives von der Globalisierung? 1990 hat man für 15.- DM/Std. netto praktisch keinen Hilfsarbeiter gefunden. Jetzt sind Hilfsarbeiter froh, wenn diese für 5,60.-€/ Std. brutto im Schichtdienst arbeiten dürfen. Was hat aber ein Auto, der Liter Benzin, ein Brot oder ein Kilo Äpfel oder 1 KWh Std. Strom 1990 gekostet?

An den Küsten Chinas verdient dort auch der Mittelstand der Bevölkerung 800.-€/Monat. Davon kann man sich dort aber bequem ein Einfamilienhaus finanzieren. Welcher Elektromeister kann sich bei uns noch ein Einfamilienhaus von seinem Verdienst finanzieren, wenn die Eltern kein Haus besitzen, bzw. kein Erbteil da ist?

Ist es wirklich wichtig, dass Kinder in der Schule Atomphysik gelehrt bekommen, aber nichts über die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Rechtstaat und Wirtschaft erfahren? Keine Aufklärung über Psychologie und Investitionsneigung, bzw. Aktienhandel erhalten? Warum hungert die Bevölkerung Nordkoreas und die Südkoreas nicht? Warum hungert die Bevölkerung Myanmars und nicht die von Thailand? Warum beträgt das Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung des vor 50 Jahren gefeierten Wirtschaftswunderlandes (BRD) nur 22.000,- €/Kopf und das von Kalifornien 41.000,- € und das der bedächtigen Schweizer 36.000,- € (Stand 2005). Es hängt ganz offensichtlich mit der Rechtsicherheit für den Bürger zusammen. Nicht mit dem Schutz des Beamten.

Wer hindert uns daran, die Rechtsicherheit für Bürger und Unternehmer herzustellen? Gibt es jemand der dies tut? Wer will oder soll das denn sein?

Werden wir noch etwas ausführlicher zur Rechtsituation für Unternehmer. Dadurch, dass Finanzierungskosten nur durch Fremdkredite von den Unternehmern mit dem Gewinn verrechnet werden können, sind unsere Unternehmen auf die Finanzierung durch Kreditinstitute angewiesen. Die Erlaubnis, Kredite geschäftsmäßig (Zinseszins) zu erteilen, ist durch das Bankengesetz nur zugelassenen Instituten erlaubt. Im Gegenzug haben diese Institute volkswirtschaftliche Pflichten. Deshalb gibt es eine ganze Anzahl öffentlich – rechtlicher Banken. Deren Aufgabe ist es, die Wirtschaft mit Kapital zu versorgen.

Dann kommen auf einmal die neuen internationalen Bankenrichtlinien. In Deutschland wird behauptet, damit wird die Kreditaufnahme wesentlich schwieriger. Unternehmen müssten nun halbe Diplomarbeiten als Kreditantrag vorlegen. Am liebsten wollte die Bank noch die Farbe der Unterwäsche des Unternehmens wissen, bevor der Unternehmer einen Kredit bekommt.

Im Landkreis Coburg werden erstklassige mittelständische Unternehmen nicht mehr finanziert, obwohl die Auftragsbücher bis zum Rand gefüllt sind. Trotzdem bekommen diese Firmen keine Kredite. Die Firma Wünsch-Weidinger wendet sich sogar an die Öffentlichkeit. Eine heimische Privatbank, die heimische Unternehmen finanziert und sich Geld nicht von anderen Banken sondern von der heimischen Bevölkerung über Aktien besorgt, die nicht an der Börse und damit als Spielgeld gehandelt werden, geht damit ungewohnte Wege. Diese Privatbank bekommt ein Kaufangebot von einer Großbank. Der Inhaber lehnt jedoch ab. Das

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Unternehmen ist ein Familienbetrieb seit Generationen. Der Sohn steigt in das Bankwesen ein und legt die erfolgreichste Firmengründung der Bundesrepublik mit der ersten Direktbank (Consors) vor. Da kommt der Staatsanwalt. Er lässt den Bankenchef und persönlich Haftenden nicht mehr in sein Unternehmen. Die Folge: über 1000 Insolvenzen.

Auf der anderen Seite der Welt bedeuten die neuen Bankenrichtlinien, Basel II, billiges Geld ohne Ende. Kreditwürdig ist, wer lebt. Kredite gibt es vereinfacht gesagt, gegen die Vorlage eines Personalausweises. Damit werden Immobilien finanziert, ohne dass entsprechende Sicherheiten nachgewiesen werden müssen. Die Folge ist eine „Immobilienblase" vor deren Platzen gewarnt wird.

Nur unsere „öffentlich-rechtlichen Banken", ursprünglich zur Versorgung unserer mittelständischen Unternehmen mit Kapital geplant, mitsamt der Deutschen Bankenaufsicht (BaFin) weiß davon nichts und gibt Kredite ohne Ende in die amerikanische Immobilienblase, während deutsche, kerngesunde Unternehmen für`n Apfel und ein Ei verschleudert werden.

Am 23.09.1990 wurde mit Veröffentlichung im BGBl. S895 Art. 23 GG aufgehoben und damit der Geltungsbereichs des Grundgesetzes (=Verwaltungsrichtlinie der drei westlichen Besatzungsmächte) aufgehoben.

Mit dem Gesetz vom 23.11.2007 Art. 4 veröffentlicht im BGBl. I S. 2614 Geltung ab 30.11. 2007 wurde formell das Besatzungsrecht der BRD aufgehoben und stattdessen ganz offiziell das bis 1952 geltende Kriegsrecht bestätigt [in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll].

Damit gilt:

ZPO § 245 Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege

Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen.

Resümee

Es wird also Zeit einen Friedensvertrag zu fordern.

Dass die Alliierten für rechtswidrige Handlungen deutscher Beamter keinerlei Haftung übernehmen, haben sie mit Art. 51 des Gesetzes vom 23.11.2007 (Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) erneut bestätigt:

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007

Artikel 51 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

...

  1. 1. Artikel 315a wird wie folgt geändert:

    1. a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung für in der DDR verfolgte und abgeurteilte Taten;

Verjährung für während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes nicht geahndete Taten.

b) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt:

(4)...

(5) Bei der Berechnung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Taten die während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes begangen wurden, aber entsprechend dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind, bleibt die Zeit vom 11.Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 außer Ansatz. In dieser Zeit hat die Verjährung geruht.

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Und nochmals: Wer behauptet, Recht zu tun, muss dies mit persönlicher Unterschrift verantworten. Alles andere ist ein Verstoß gegen Art. 43 der Haager Landkriegsordnung und damit ein Kriegsverbrechen. Die Verweigerung der Unterschrift ist in der BRD ein Straftatbestand nach § 9 Völkerstrafgesetzbuch, denn sie ist eine Verweigerung von grundlegenden Rechten im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt:

HLKO Art. 43 Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

VStGB § 9 Kriegesverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte

(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte... der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Vor dem internationalen Strafgerichtshof werden nur Personen, keine Staaten (!) zur Verantwortung gezogen. Damit kann sich kein Untergebener auf den Vorgesetzten zurückziehen. Es haftet strafrechtlich und zivilrechtlich immer derjenige, der eine Handlung durchführt oder mit seiner Unterschrift verantwortet.

„Mit guten Richtern und schlechten Gesetzen kann man noch gut regieren. Mit guten Gesetzen und schlechten Richtern kann nicht regiert werden." Zitat von Bismark.

„Wie soll ich Ordnung in meinem Reich schaffen?", fragte der junge chinesische Kaiser den weisen Konfuzius. „Stelle die Bedeutung der Begriffe wieder her und dulde keine Unordnung in den Worten!", lautete seine Antwort.

Gesetzeshierarchie in der BRD

1. Völkerrecht

a) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen kann auch jeder Einzelne auf deren Einhaltung vor dem internationalen Gerichtshof klagen. Vorher konnten nur Staaten gegeneinander klagen.

b) Haager Landkriegsordnung (HLKO)

HLKO Art. 43

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

2. Landesrecht: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist wiederum hierarchisch aufgebaut: Das erste Buch des BGB behandelt Grundlagen, wie Personen, Sachen, Tiere, Rechtsgeschäfte, Fristen, Termine, Verjährung, Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe und Sicherheitsleistung. In den weiteren Büchern werden das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht/Eigentumsrecht, das Familienrecht und das Erbrecht behandelt.

Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter anderem die Abgrenzung zu anderen Gesetzen und Rechtsystemen festgelegt.

3. Besatzungsrecht (soweit kein zwingendes Hindernis das Landesrecht unterordnet!)

In Art. 74 Grundgesetz hat das Besatzungsregime die Gesetzeshierarchie weiter aufgegliedert. Danach folgen z.B. die Statusrechte und -pflichten der Beamten an 27. Stelle.

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Eine andere Rangordnung stößt früher oder später auf unüberbrückbare, logische Widersprüche.

Zum Beispiel Baurecht:

Das Baurecht ist im Wesentlichen durch die im BGB festgelegten Eigentums- und Besitzrechte im Verhältnis zu § 906 BGB „Nachbarschaftsrecht" geregelt.

Alles Baurecht, muss diese, im BGB festgelegten Rechte, im Auge behalten. Die Mitsprache der Öffentlichkeit (Gemeinden, Städte, Landkreise, Länder) darf sich nur im Sinne des BGB bewegen. Im BGB sind z.B. Wegerechte und Erschließungsmaßnahmen wieder durch Maßgaben wie „Gemeinschaftliches Eigentum", „Notweg" etc. geregelt.

Verweigert die „Öffentlichkeit" eine Baugenehmigung, obwohl der Allgemeinheit z.B. durch Wegebau und Unterhalt keine erhöhten Aufwendungen und auch keine Beeinträchtigungen von Nachbarschaftsrechten entstehen (die sehr weit gehen können), entsteht eine Eigentumseinschränkung, die die „Öffentlichkeit" entschädigen muss.

Das öffentliche Recht muss sich also in jeder Beziehung dem Bürgerlichen Recht unterordnen.

Maßnahmen, die die Staatshaftung nach BGB § 31 in Verbindung mit BGB § 89 ausschließen:

23.11. 2007 BGBl. 2614 Art. 4 in Kraft 30.11.2007

23.11.1995 GVBl. S. 779 Übernahme der Berliner (Hauptstadt) Verfassung vom 01.09.1950

23.09.1990 Aufhebung Art. 23 GG in Kraft 28.09.1990

23.08.1990 Tagung der Volkskammer der DDR, in der der „Beitritt" der DDR zur BRD per 03.10.1990 beschlossen wurde

23.10.1955 Überleitungsvertrag

23.10.1954 Pariser Verträge

23.05.1949 Verkündung des Grundgesetzes

23.05.1945 Verhaftung von Großadmiral Dönitz

23.03.1933 Ermächtigungsgesetz (von der Abstimmung dazu waren die kommunistischen Abgeordneten von vornherein ausgeschlossen und der Rest der Abgeordneten durch den Aufmarsch der paramilitärischen SA im Parlament und der namentlichen Abstimmung mindestens psychologischem Druck ausgesetzt. Eine unbeeinflusste, freie Abstimmung kann also nicht behauptet werden. Damit liegt dem Ermächtigungsgesetz kein verfassungsgemäßer Vorgang zugrunde.)

Werden die UN-Menschenrechte in der BRD gewahrt?

In der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948" haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat, z.B.:

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz….

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

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Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

In dem Verfahren Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04 sagte der Angeklagte: „ Ich stelle einen Antrag." Bevor der Angeklagte weiter sprechen konnte, entgegnete der Richter: „Und ich lehne den Antrag ab." Der Angeklagte sagte: Ich gebe jetzt eine Erklärung ab." Der Richter darauf: „Sie halten einen Monolog und das lasse ich nicht zu." Der Angeklagte stellt der Hauptbelastungszeugin eine Frage. Der Richter antwortet: „Diese Frage lasse ich nicht zu, weil sie mir nicht ins Urteil passt." Dies ist durch Tonbandaufzeichnung und Zeugen dokumentiert.

Die Allgemeinen Menschenrechte werden in der BRD also ganz offensichtlich nicht be- und nicht geachtet. Was verteidigen wir also in Afghanistan?

Dieses Schreiben ist an das Finanzamt Coburg, das Vollstreckungsgericht Coburg, die Staatsanwaltschaft Coburg, das Landgericht Coburg und die Polizeiinspektion Coburg mit den Beweisen für Strafvereitelung im Amt auf dem Dienstweg nach Washington D.C. gereicht worden.

Versuchen wir es doch mal:

Gemeinsam für Recht und Selbstbestimmung

Ihre Unterschrift für rechtstaatliche Verhältnisse in unserem Lande!

Wir fordern ein Staatshaftungsgesetz in dem klar geregelt ist, wie für fahrlässige Fehler von Vertretern des Staates, auch im Hinblick auf Schmerzensgeld gehaftet wird und aus welchen Haushaltsmitteln bzw. Versicherungseinlagen diese finanziert und überwacht werden. Gerichtsurteile, auch in der ersten Instanz, die zu falschen Ergebnissen führen, müssen ebenso entschädigt werden, wie falsche Auskünfte von Beamten.

Und wir wollen natürlich endlich wissen, welche Reparationsforderungen bestehen.

Name Adresse Unterschrift

Zur Vorlage an Mr. President George W. Bush, The White House, 1600 Pennsylvania Avenue NW, Washington, D. C. 20500

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„Patience is the power, with which we attain the best.“ - "Geduld ist die Kraft, mit der wir das Beste erlangen."

Dies trifft aber nur zu, wenn wir uns auf dem Weg zur Erkenntnis unserer "Seele" befinden. Das Bestreben des Materialismus zielt unübersehbar auf die Leugnung der "Seele". Wenn die Menschen wieder erkennen das sie "Geistwesen" sind und nur "Geistige" Werte Bestand haben, ist der "Sohn" wieder heimgekehrt.

In der Ruhe und Besonnenheit liegt die wahre Kraft und unsere einzige wahrhaftige Macht und Kraft koennen wir ueber die Werte: Liebe, Wahrheit, Vertrauen, Harmonie, Frieden, Mitgefuehl, Demut, Weisheit und Einheit holen. Hier fehlt bewusst das Wort Recht, denn Recht haben und Recht bekommen funktioniert unter dieser Gesellschaft nicht, es sei denn es wird mit Geld gekauft, oder wie gesagt mit Gewalt erzwungen.

German(n)isch herzlich grüßt
FISCHER, Bernd-Joachim

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Beamtentum_20080508.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/BGH_z_Weiterl_an_USA_Bush_20080515.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Das_Maerchen_von_der_Staatshaftung_20080614.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Forderung_nach_rechtsgueltigen_Unterschriften_20070820.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/ICC_Den_Haag.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Kommentar_zu_Art_25_GG_20080428.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Offenkundigkeiten_20080615.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/UNO_20080523.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Rechtslage_BRD_20071123_gerichtsverwertbare_Erklaerung.pdf

 

http://rsv.daten-web.de/RSV-Fischer/Verhaftung_ohne_Richter-Unterschrift_20070820.pdf

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
http://rsv.daten-web.de/USt.html - wichtige geldwerte Hinweise
 
 
----- Original Message -----
Sent: Tuesday, June 17, 2008 10:53 PM
Subject: Bitte entfrenen Sie uns aus Ihrem verteiler

Sehr geehrter Herr Fischer,

letztmalig fordern wir Sie auf uns aus Ihrem Verteiler zu nehmen.
Dies war weder gewünscht, noch haben wir uns in eine entsprechende Liste eingetragen.

Sollten wir weiterhin von Ihnen unaufgeforderte Mails bekommen, werden wir diese nach deutschen Internetrecht verfolgen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Fock, gegen-missbrauch Team

www.gegen-missbrauch.de

gegen-missbrauch e.V.
Am Menzelberg 10
37077 G?ttingen
Tel.: 0551 - 500 65 699

Unser Spendenkonto:
Sparkasse Göttingen
BLZ 260 500 01
Konto: 126 433

 

RSV.INFO B.J.Fischer schrieb:

Das Märchen von der Staatshaftung 20080614 - Wichtig - Wichtig! - Wichtig! - Lesen: Jeder Beamte haftet somit persönlich

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ANLAGE: Die Auflösung der    Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

 

 

 

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Nach einer perversen Vorarbeit, verfolgt sich das deutsche Volk nun gegenseitig. Ohne Rechtsgrundlage, ohne Hintergrundwissen, auf Grund von exakt geplanter, jahrzehntelanger Umerziehung. UND: Eigentlich geht es den sogenannten "BRD-Beamten" gar nicht um ihre Mitmenschen oder die "Rechtslage". Sie werden nur dazu "ausgebildet" soviel Geld wie möglich auf Erpressungswege aus der Bevölkerung herauszuziehen, um den finanziellen und wirtschaftlichen Untergang der insolventen "OMF-BRdvD Deutschland GmbH" solange heraus zu ziehen, wie möglich.

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1990 stellen die Alliierten durch den Überleitungsvertrag die Situation wie nach dem Kriegsende 1945 wieder her. (Trotz mehrfacher Aufforderung haben wir die Situation immer noch fehlender Friedensverträge, fehlende Verfassung, etc.)

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Die Verwaltungseinheiten "BRD" und "DDR" wurden nicht nur 1990 aufgelöst, sondern waren auch über die Jahrzehnte, durch die Manipulationen von 1990, völlig umsonst und sinnlos.

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Das Bundespräsidialamt bestätigt die unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit von 1913.

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Das Völkerrecht und die Haager Landkriegsordnung von 1907 (Selbstverwaltung) gilt.

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Die unmittelbare Lösung für Deutschland liegt in einer Nationalversammlung.

 

 

 

 

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Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden entschieden werden. Das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.

Der Londoner Spectator am 16.11.1959

 

 


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