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----- Original Message -----
From: RSV.INFO B.J.Fischer
To: *Menschen mit gemeinsamen Zielen ~ IG-MmgZ*
Sent: Wednesday, August 22, 2007 2:28 PM
Subject: AW: Merkel schottet Deutschland ab

Sehr geehrtes MmgZ-Team,

 
vielen Dank für diesen Beitrag aktueller Politik in Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) werden mit ihrer aktuellen Kampagne „Die Politik muß sich um das Gefühl der Menschen kümmern, es gehe nicht mehr gerecht zu, indem sie die Globalisierung gestaltet“ nur dann Erfolg haben, wenn Sie den fatalen Fehler der Regierung Kohl/Genscher zur Fortgeltung von Teilen des sogenannten "Überleitungsvertrages", die das in einem Notenwechsel vom 27./28. September 1990 mit den drei Westmächten vereinbarte, schnellstmöglich und bei Einsatz aller zur Verfügung stehenden diplomatischen und sonstigen Möglichkeiten korrigiert und diese Fortgeltung von Teilen des sogenannten "Überleitungsvertrages" mit den drei Westmächten aufhebt.
 
Was für Auswirkungen dieser außerparlamentarische Notenwechsel vom 27./28. September 1990 bezüglich Teil-Gültigkeit des Überleitungsvertrages für das Deutsche Volk und für eine gerechte Rechtssprechung in Deutschland hat, können Sie dem Justiz-Alltag in der Wirtschaftsvereinigung und im Gewerbebetrieb "Bundesrepublik Deutschland" (kein Hoheitsbetrieb - siehe GG Artikel 133) oder auch dem vollständigen Redetext des Herrn Roland Schnürch zur Vortragsveranstaltung des Witikobundes in Augsburg, Samstag, 26. Mai 2007, entnehmen.
 
Auszug:
 

"... Ein Haupthindernis bei diesen Vermögensfragen, aber leider in der Öffentlichkeit kaum bekannt, ist die sogenannte „teilweise Fortgeltung des Überleitungsvertrages“. Worum geht es hier?

Im Jahr 1952 schloß Adenauer mit den drei Westmächten den wohl bedeutsamsten Vertrag seiner Kanzlerschaft, den sogenannten Deutschlandvertrag, der in Artikel 7 eine „frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland“ anstrebte, wobei „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß“. Statt einer konsequenten Umsetzung nach dem Fall der Mauer offerierte die Regierung Kohl bereits im Frühjahr 1990 der US-Regierung eine Streichung des gesamtdeutschen Artikels 23 GG. Im Zuge des 2+4-Vertrages, der am 15. März 1991 in Kraft trat (Anmerkung B.-J. Fischer: der nicht vom Deutschen Volk ratifiziert wurde), kam es auch dazu.

Von der Öffentlichkeit unbeachtet, weil keine parlamentarische Behandlung stattfand, vereinbarte die Regierung Kohl/Genscher in einem Notenwechsel vom 27./28. September 1990 mit den drei Westmächten - aber nicht mit der Sowjetunion! -‚ daß Teile des sogenannten „Überleitungsvertrages“ fortgelten sollten. Und daran kranken heute alle unsere rechtlichen Überlegungen! Mit dem Überleitungsvertrag wird der „Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes vom 23. Oktober 1954 geänderten Fassung“ verstanden. Dieser Überleitungsvertrag brachte den Übergang vom Besatzungsregime zu einer teilsouveränen Bundesrepublik. Und in dieser Situation leben wir wegen dieses Notenwechsels heute noch.

Der leider vor zwei Jahren plötzlich verstorbene Völkerrechtler Prof. Blumenwitz, ein engagierter Freund der Vertriebenen, hat dies einmal so umrissen: Seit dem Inkrafttreten des 2÷4-Vertrages ist die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Sowjetunion — und damit gegenüber dem heutigen Rußland — vollsouverän, gegenüber den drei Westmächten aber nur teilsouverän. Bewirkt hat dies der vorgenannte Notenwechsel der Regierung Kohl/Genscher. Im wissenschaftlichen Schrifttum ist bisher nichts zu finden, warum dieser Notenwechsel vorgenommen wurde. Tatsache ist, daß 13 Artikel des Überleitungsvertrages teilweise oder ganz für die Bundesrepublik in Kraft geblieben sind. Bei einer Tagung der Studiengruppe Politik und Völkerrecht am 13. März 1998 in Bonn bezeichnete Prof. Blumenwitz - nach meiner Mitschrift - das Ergebnis des Notenwechsels als Skandal, die gleichzeitige Beschränkung der Teilsouveränität gegenüber den fünf mitteldeutschen Bundesländern nannte er einen Hauptskandal.

Daß diese Fakten nicht rein theoretische Bedeutung haben, sondern vor allem für die von Vertriebenen angestrengten Klagen von größter Bedeutung sind, zeigt der sogenannte liechtensteinische Bilderstreit. Ein Gemälde im Wert von ca. 500.000 DM, das 1945 unstreitig in liechtensteinischem Besitz war, war aufgrund des Benesch-Dekrets Nr. 12 konfisziert worden und gelangte 1991 als Leihgabe an eine Ausstellung nach Köln. Die vom Fürsten Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein veranlaßte Beschlagnahme durch einen Gerichtsvollzieher scheiterte am nachzubefolgenden westalliierten Besatzungsrecht. Klagen des Fürsten vor dem LG Köln, dem OLG Köln und dem Bundesgerichtshof, die zwischen Oktober 1995 und September 1997 ergingen, führten schließlich zum Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungs-gerichts vom 28. Januar 1998: Durch die Fortgeltung des Überleitungsvertrages „können Klagen wegen bestimmter, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen in Deutschland nicht erhoben werden“. Dabei nahm die Kammer Maßnahmen hin, „die nach der Intention des handelnden Staates gegen deutsches Vermögen gerichtet waren“, eine bemerkenswerte Umschreibung der Beneschdekrete. In einer Pressemitteilung der Anwälte des Fürsten vom 29. Juli 1998 wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „Mißachtung der Eigenstaatlichkeit Liechtensteins sowie der Verletzung der Rechte des Fürsten als Privatperson und Staatsoberhaupt eines souveränen und neutralen Staates gerügt“. Daraus folgte eine Menschenrechtsbeschwerde des Fürsten von Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg. Da diese erfolglos war, klagte der Fürst vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Da auch dies nicht zum Ziel führte, kann man erkennen, welche Problematik sich hier klageführenden Landsleuten und Vertriebenen stellt. Die Probleme, vor denen wir hier stehen, sind am besten mit einer 11seitigen Stellungnahme von Prof. Blumenwitz zur Verfassungsgerichtsentscheidung gegen den Fürsten von und zu Liechtenstein umrissen, aus der ich nur kurz zitieren kann:

Die Klage „scheiterte am sog. Klageausschluß des im wiedervereinigten Deutschland nachzubefolgenden westalliierten Besatzungsrechts“. Zu Konsequenzen für die Sudetendeutsche Landsmannschaft formulierte Blumenwitz: „Wenn schon neutrales, liechtensteinisches Vermögen zum Zweck der Reparation (mit der Folge von Klagestopp und Einwendungsverzicht) beschlagnahmt werden durfte, dann gilt dies erst recht für das deutsche/volksdeutsche Eigentum, ... Damit hat das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung immer wieder vorgetragene These von der Offenheit der Vermögensfrage nicht nur nicht respektiert, sondern argumentativ widerlegt. Die vom Bundesverfassungsgericht akzeptierte und von der Bundesregierung gebilligte Auslegung des Art. 3 Teil VI Überleitungsvertrag ermöglicht es der tschechischen Seite „jede Beschlagnahme, die irgendwie mit dem Krieg gegen Deutschland in Zusammenhang steht, deutscher Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit zu entziehen. Die Betroffenen sind de jure und de facto schutzlos“. An dieser Bewertung hat sich bis heute nichts geändert! ..."

 

Vollständiger Vortrag: http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/Vortrag_Schnuerch_Veranstaltung_Witikobund_20070526.html
 

Vortrag in Original-Version zum Herunterladen als PDF-Datei   http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/Vortrag_Schnuerch_Veranstaltung_Witikobund_20070526.pdf

 

Mit germannischen Grüßen

FISCHER, Bernd-Joachim

Mitglied im Bund der Recht-Schaffenden
http://rsv.daten-web.de/

 

 
----- Original Message -----
From: MmgZ - Menschen mit gemeinsamen Zielen
To: rsv.fischer.info@online.de
Sent: Wednesday, August 22, 2007 12:08 PM
Subject: Merkel schottet Deutschland ab

MmgZ-Nachrichten

(Menschen mit gemeinsamen Zielen)

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bernd J Fischer,

Von Carsten Germis

Tagungsort Schloß Meseberg, 20. August 2007

Lange hat die große Koalition nach einer Überschrift gesucht, unter die sie die zweite Hälfte ihrer Regierungszeit bis 2009 stellen kann. Jetzt, wenige Tage vor der Klausur des Bundeskabinetts im brandenburgischen Schloß Meseberg, hat sie sie gefunden: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) propagieren einen neuen Wirtschaftspatriotismus. „Die alte Devise der Sozialen Marktwirtschaft, wonach es dem Einzelnen automatisch gutgeht, wenn es dem Unternehmen gutgeht, gilt nicht mehr zwangsläufig“, sagt die Kanzlerin. Das sei eine Folge der Globalisierung, die bei den Menschen das Gefühl wecke, es gehe nicht mehr gerecht zu. „Die Politik muß sich um dieses Gefühl kümmern, indem sie die Globalisierung gestaltet.“ Das ist die Botschaft von Meseberg: Der Staat soll Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland vor dem kalten Wind des Wettbewerbs schützen, den die Globalisierung hervorgerufen hat.

Wenn sich Kanzlerin und Minister am Donnerstagnachmittag abseits der großen Straßen im „Gartensaal“ des Schlosses Meseberg versammeln und von dort auf den Park und den nahen Huwenowsee sehen, sprechen sie deswegen erst einmal über den Schutz deutscher Firmen vor der Übernahme durch „Heuschrecken“, vor allem durch ausländische Staatsfonds, und den Schutz der Arbeitnehmer vor unliebsamer Konkurrenz aus den osteuropäischen Ländern.

Abschottungsphantasien bei SPD und CDU

Angela Merkel
Union und SPD ziehen hier an einem Strang, auch wenn sie sich in Details noch unterscheiden. Beide große Volksparteien beugen sich mit ihrem neuen Protektionismus der unter den Deutschen weitverbreiteten Angst vor der Globalisierung. Wer in der Koalition dabei die treibende Kraft ist, ist kaum noch auszumachen. In den Abschottungsphantasien stehen die Christ- den Sozialdemokraten kaum nach.

Einer der Gründe für die angestrengte Suche nach Themen, die zeigen, daß der Staat die Bürger besser schützen will, sind Umfragen, die Kanzlerin und Vizekanzler gleichermaßen aufgeschreckt haben. Immerhin 72 Prozent der Bevölkerung meinen, die Regierung tue zu wenig für die soziale
Gerechtigkeit. Die Entwicklung der Löhne und der Preise sind heute für fast ein Viertel der Bürger das wichtigste politische Thema. Ende 2006 waren gerade mal elf Prozent dieser Ansicht. Immer mehr Menschen haben den Eindruck, daß der Aufschwung an ihnen vorübergeht. Alles wird teurer, sagen
sie, aber die Einkommen stagnieren oder steigen nur langsam.

Und noch mehr hierzu können Sie lesen unter:
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC4CAB3074AA046A3B4EAED0550036A81~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Kommentar der MmgZ-Redaktion:
Den aus unserer Sicht, sehr guten Kommentar aus den MaxNews zum Thema „Die Furcht vor dem Ausverkauf“ möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, da dieser Kommentar, zwischen den Zeilen eindeutig das wahre Gesicht der weiteren Volksverdummungspolitik aufzeichnet.
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Antwort auf MaxNews 21.8. - Die Furcht vor dem Ausverkauf

From: malliki@web.de [mailto:malliki@web.de]
Sent: Tuesday, August 21, 2007 21:24

Grundlegende Frage ist: Worin unterscheidet sich die Einkaufstour chinesischer und russischer Firmen bei deutschen oder besser gesagt westlichen Firmen, von der Einkaufstour amerikanischen oder westlicher Globalisten?

Der Unterschied liegt im System!

Die chinesische und russische bzw. östliche Bevölkerung, sowie die Bevölkerung der rohstoffreichen Länder sollten als Drittländer und Niedriglohnländer für den Wohlstand erhalten und erzogen werden. Deshalb gibt es und gab es Entwicklungshilfen, die dazu ausgerichtet ist, die Wirtschaft und den Handel derjenigen Länder zu lähmen und zu zerschlagen.

Das kapitalistische System hat mit der Dummheit dieser Völker kalkuliert und sich verkalkuliert. Jetzt sollen unsere Regierungen mit unseren Steuergeldern und wir mit unserem Eigentum einspringen, um das Großkapital dieser ideologischen und politischen Manipulisten zu verteidigen und zu schützen. Dafür sollen wir unsere Freiheit und Willensfreiheit aufgeben.
Anscheinend können nur straffe Organisationen (totalitäre Staaten) die Besitztümer dieser wenigen Multireichen noch erhalten. Totalitär ausgerichtete Regierungen garantieren auch in der Zukunft den Wohlstand der wenigen wirklich Reichen. Sie benötigen mehr Arme zum Erhalt und Ausbau ihres Reichtums.

Deshalb gibt es die Kriege im Nahen-Osten und der neue Kalte Krieg.

Hier geht es nicht um Diktaturen oder Diktatoren oder gar um Demokratie und Befreiung von Völkern. Es geht um das Kapital einiger Weniger, für das Massen motiviert und sterben werden müssen.

In diesem Artikel wird laut, dass nur von unseren Regierungen anerkannte Käufer den Zuschlag erhalten dürfen. Das ist verordnete und legale Vetternwirtschaft, weil die rohstoff- und arbeitskraftreichen Völker, das Konzept der Unterjochung erlernt haben und sich so gegen das bestehende System erfolgreiche auflehnen.

Deutschland spielt hier eine tragende Rolle. War es bis heute das Eldorado der westlichen Globalisten zur Ausbeutung der deutschen Steuerzahler, drängt jetzt die Konkurrenz auf diesen deutschen Markt, um das zementiert geglaubte System zu erschüttern.

Dieser Doppelbelastung ist der deutsche Steuerzahler nicht gewachsen. Jetzt gilt es die Pfründe der Freunde im deutschen Ausland zu schützen - denn die Deutsche Arbeitskraft gehört alleine den Drei Mächten, BASTA!

Rußland hat damals mit dem 2+4-Vertrag Deutschland freigegeben. Aber Deutschland und die DDR haben sich freiwillig wieder unter die Verwaltung der DREI MÄCHTE gestellt, siehe hierzu die immer noch gültigen Artikel des Deutschlandvertrages (wurde mit den Drei Mächten abgeschlossen) und den
Zusatzabkommen zum 2+4-Vertrag mit gerade diesen Kriegsparteien.


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Für die Souveränität des deutschen Volkes


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