Liebe
Mitstreiter,
den heutigen 3. Mai, es ist der
Internationale Tag der Pressefreiheit, nehme ich zum Anlaß, wieder einmal eine
Ansichtskarte zu schreiben. Denjenigen – es sind nur wenige! – , die mit
üblichen Anlageformaten nichts anfangen können, liefere ich die reine
Textinformation der ersten Karte im folgenden …
Pressefreiheit
Seit 1993 die Vereinten Nationen auf
Anregung der UNESCO den »Internationalen Tag der Pressefreiheit« ausgerufen
haben, wird jeweils am 3. Mai »an die Verletzung von Informations- und
Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt« erinnert. Wenn deutsche
Journalisten an diesem Tag schon nicht in Scharen auf die Straße gehen und ihre
Wortgewalt gegen den bundesrepublikanischen Meinungsterror richten, sollten sie
zumindest ihre schon sprichwörtliche »Schere im Kopf« nutzen, um peinliche
Fingerzeige auf vermeintliche Schurkenstaaten der Pressefreiheit zu unterlassen.
Denn nirgendwo in Europa werden Meinungs- und Pressefreiheit derart mit Füßen
getreten wie in der »BRD«. Obgleich selbst das Besatzungsrecht des
»Grundgesetzes« in Artikel 5 Absatz 1 jegliche Zensur untersagt und Forschung
wie Lehre freistellt, sind in den letzten Jahrzehnten Tausende von Publikationen
verboten, Hunderte mutiger Autoren und Verleger verfolgt, eingesperrt und
ruiniert worden.
Statt also aufzustehen oder
wenigstens schamhaft zu schweigen, brüstet sich die bundesrepublikanische
Systemjournaille ihrer Freiheit und bedauert wortreich die schreckliche
Situation ihrer Kollegen rund um den Globus. Dabei wird sie nicht müde zu
betonen, daß hier a l l e s gesagt werden dürfe. Das wenige
aber, das n i c h t gesagt werden dürfe, sei ohnehin keine Meinung,
sondern ein Verbrechen. Und als solches wird alles bezeichnet, was das
»Selbstverständnis des Staates« gefährdet.
Nun frage ich: was ist denn
Meinungsfreiheit?
Liegt sie bereits dann vor, wenn
systemindifferenter Unfug geschwätzt werden darf? Oder beginnt sie nicht erst
dort, wo das Regime selbst in Frage gestellt wird? Mit Verlaub – kein Diktator
hat etwas dagegen, wenn ein Lobpreis auf ihn angestimmt wird. Kein Diktator hat
etwas einzuwenden, wenn über das Liebesleben der Maikäfer geforscht und
veröffentlicht wird. Und natürlich hat auch kein Diktator etwas gegen das
Anprangern wirklicher oder vermeintlicher Mißstände in fernen Landen. Das alles
hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Von Meinungs- und Pressefreiheit kann
man nur dann sprechen, wenn auch Ansichten ge-
äußert werden dürfen, die das
jeweilige Regime grundsätzlich betreffen. Bezogen auf die hiesigen Gegebenheiten
meint dies vor allem die Freiheit der Meinungsäußerung bezüglich des die
»Bundesrepublik« rechtfertigenden – wirklichen oder vermeintlichen – Geschehens
in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Für Volk und
Reich!
Stefan
Kaus
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Die
Stillen im Lande müssen
sich
das Stillesein abgewöhnen.
Walter
Flex
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