----- Original Message -----
From: Stefan Kaus
To: Stefan Kaus
Sent: Thursday, May 03, 2007 3:33 PM
Subject: Ansichtskarte: Tag der Pressefreiheit

Liebe Mitstreiter,

 

den heutigen 3. Mai, es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, nehme ich zum Anlaß, wieder einmal eine Ansichtskarte zu schreiben. Denjenigen – es sind nur wenige! – , die mit üblichen Anlageformaten nichts anfangen können, liefere ich die reine Textinformation der ersten Karte im folgenden …

 

 

Pressefreiheit

Seit 1993 die Vereinten Nationen auf Anregung der UNESCO den »Internationalen Tag der Pressefreiheit« ausgerufen haben, wird jeweils am 3. Mai »an die Verletzung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt« erinnert. Wenn deutsche Journalisten an diesem Tag schon nicht in Scharen auf die Straße gehen und ihre Wortgewalt gegen den bundesrepublikanischen Meinungsterror richten, sollten sie zumindest ihre schon sprichwörtliche »Schere im Kopf« nutzen, um peinliche Fingerzeige auf vermeintliche Schurkenstaaten der Pressefreiheit zu unterlassen. Denn nirgendwo in Europa werden Meinungs- und Pressefreiheit derart mit Füßen getreten wie in der »BRD«. Obgleich selbst das Besatzungsrecht des »Grundgesetzes« in Artikel 5 Absatz 1 jegliche Zensur untersagt und Forschung wie Lehre freistellt, sind in den letzten Jahrzehnten Tausende von Publikationen verboten, Hunderte mutiger Autoren und Verleger verfolgt, eingesperrt und ruiniert worden.

Statt also aufzustehen oder wenigstens schamhaft zu schweigen, brüstet sich die bundesrepublikanische Systemjournaille ihrer Freiheit und bedauert wortreich die schreckliche Situation ihrer Kollegen rund um den Globus. Dabei wird sie nicht müde zu betonen, daß  hier  a l l e s  gesagt werden dürfe. Das wenige aber, das  n i c h t  gesagt werden dürfe, sei ohnehin keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Und als solches wird alles bezeichnet,  was das »Selbstverständnis des Staates« gefährdet.

Nun frage ich: was ist denn Meinungsfreiheit?

Liegt sie bereits dann vor, wenn systemindifferenter Unfug geschwätzt werden darf? Oder beginnt sie nicht erst dort, wo das Regime selbst in Frage gestellt wird? Mit Verlaub – kein Diktator hat etwas dagegen, wenn ein Lobpreis auf ihn angestimmt wird. Kein Diktator hat etwas einzuwenden, wenn über das Liebesleben der Maikäfer geforscht und veröffentlicht wird. Und natürlich hat auch kein Diktator etwas gegen das Anprangern wirklicher oder vermeintlicher Mißstände in fernen Landen. Das alles hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Von Meinungs- und Pressefreiheit kann man nur dann sprechen, wenn auch Ansichten ge-

äußert werden dürfen, die das jeweilige Regime grundsätzlich betreffen. Bezogen auf die hiesigen Gegebenheiten meint dies vor allem die Freiheit der Meinungsäußerung bezüglich des die »Bundesrepublik« rechtfertigenden – wirklichen oder vermeintlichen – Geschehens in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

 

 

 

Für Volk und Reich!

 

Stefan Kaus

 

Hausanschrift Plockstraße 16, D-35390 Gießen

Reisefernsprecher +49 (177) 6484688

Fernkopierer  +49 (1212) 6484688 00

GelbePost  Postfach 1229, D-35449 Heuchelheim

 

Die Stillen im Lande müssen

sich das Stillesein abgewöhnen.

 

Walter Flex

 

Kein Interesse an meinen Mitteilungen ? – Kurze Rückmeldung: Sie werden umgehend gelöscht!

 

 

 

 


Zurück: *
Übersicht